Arbeitnehmer/in des Privatsektors

Falls in Ihrem Kollektivvertrag vorgesehen, können Sie sich in einen geschlossenen Zusatzrentenfonds einschreiben (Laborfonds). Falls Ihr Kollektivvertrag hingegen nicht die Einschreibung in einen geschlossenen Zusatzrentenfonds vorsieht oder Sie sich dafür entscheiden, eine Zusatzrente bei einem anderen Fonds als dem in Ihrem Kollektivvertrag/Betriebsabkommen aufzubauen, können Sie sich auf individueller Basis in einen offenen Zusatzrentenfonds wie PensPlan Profi, Plurifonds oder Raiffeisen Offener Pensionsfonds (oder in einen individuellen Rentenplan) einschreiben.

Als Arbeitnehmer/in in der Region profitieren Sie bei Einschreibung in einen der vier mit Pensplan konventionierten Zusatzrentenfonds (Laborfonds, PensPlan Profi, Plurifonds und Raiffeisen Offener Pensionsfonds) von den niedrigen Kosten, da diese Fonds von Pensplan kostenlose Verwaltungs- und Buchhaltungsdienstleistungen erhalten. Zusätzlich profitieren Sie von den Unterstützungsmaßnahmen der Region und dem Bausparen.


Kollektivvertragliche Einschreibung Individuelle Einschreibung
Art der Zusatzrentenform Geschlossener Zusatzrentenfonds
Offener Zusatzrentenfonds Offener Zusatzrentenfonds/ individueller Rentenversicherungsplan
Beitragszahlung (Abfertigung)
In der von den Kollektivverträgen bzw -abkommen vorgesehenen Höhe
In der vom Betriebsabkommen vorgesehenen Höhe Freiwillig
Arbeitnehmerbeitrag Freiwillig
Freiwillig Beitrag zu eigenen Lasten
Arbeitgeberbeitrag Je nach Arbeitsvertrag und wenn der Arbeitnehmerbeitrag eingezahlt wird
Je nach Betriebsabkommen und wenn der Arbeitnehmerbeitrag eingezahlt wird Nicht vorgesehen
Zusätzliche Beiträge Freiwillig Freiwillig Freiwillig

Was sind die Vorteile bei einer Einschreibung in einen Zusatzrentenfonds?

Die Einschreibung in einen Zusatzrentenfonds hat verschiedene Vorteile.

Statt sie im Betrieb zu lassen, können Sie sich mit der Einzahlung der Abfertigung in einen Zusatzrentenfonds eine zweite Rente aufbauen, ohne dabei auf Größeres verzichten zu müssen.

Abfertigung: Was zahlt sich aus?

Dieses Beispiel zeigt, wie sich für eine/n 30-jährige/n Arbeitnehmer/in die Einzahlung der Abfertigung in einen Zusatzrentenfonds auszahlt, statt sie im Betrieb zu lassen.


Abfertigung im Zusatzrentenfonds Abfertigung im Betrieb
Jahresgehalt brutto 30.000 € 30.000 €
Anreifende Abfertigung 2.073 € 2.073 €
Arbeitgeberbeitrag (1% des Bruttogehalts) 300 € 0 €
Arbeitnehmerbeitrag, der im Lohnstreifen einbehalten wird (1% des Bruttogehalts) 300 € 0 €
Monatsgehalt netto (13 Gehälter) 1.700 €
1.714 €
Angereiftes Kapital nach 35 Jahren 130.000 €
(jährliche Rendite: 2%)1
78.600 €
(jährliche Aufwertung: 0,67%)2
Ausgezahlte Abfertigung netto 0 € 60.600 €
Auszahlung netto von 50% des Kapitals 60.900 € 0 €
Lebenslange monatliche Zusatzrente netto
(durch Umwandlung der restlichen 50% des Kapitals)
240 € 0 €

Konkret bekommt ein/e Arbeitnehmer/in, der/die auf nur 14 € im Monat verzichtet und sich für die Einzahlung der Abfertigung in einen Zusatzrentenfonds entscheidet, dieselbe Summe ausbezahlt wie jemand, der die Abfertigung im Betrieb lässt. Zusätzlich erhält erstere/r eine lebenslange monatliche Zusatzrente von 240 € – ein schöner Vorteil! Alternativ können auch 100% des angereiften Kapitals in Rente umgewandelt werden. In dem Fall winkt eine monatliche Zusatzrente von 480 €.

1 Bei einer angenommenen Einschreibung in eine Anleihenlinie mit einer jährlichen Rendite von 2% inflationsbereinigt laut Annahme der Angaben der Aufsichtsbehörde der Rentenfonds (COVIP).
2 Jährliche Aufwertung bei einer angenommenen Inflation von 2%.

Beispiel für die unterschiedliche Besteuerung der Abfertigung im Betrieb und im Zusatzrentenfonds

Angereifte Abfertigung Besteuerung der Abfertigung im Unternehmen3
Besteuerung der Abfertigung im Zusatzrentenfonds4 Steuervorteil Abfertigung im Zusatzrentenfonds
100.000 €
23.000 € 9.000 € 14.000 €

3 Mindeststeuersatz. Die Agentur für Einnahmen berechnet die Besteuerung auf der Grundlage des Durchschnittseinkommens der letzten 5 Jahre, daher fällt der reale Steuersatz meistens höher aus.

4 Anteil von 9% bei Pensionierung, mit mindestens 35 Mitgliedschaftsjahren im Rentenfonds.

Kollektivvertraglicher Beitritt

Die Höhe der Beiträge ist in den jeweiligen Arbeitskollektivverträgen festgelegt. Sie werden monatlich vom Gehalt einbehalten und auf das Bruttoeinkommen berechnet. Anschließend werden sie direkt vom Arbeitgeber an den Zusatzrentenfonds überwiesen und in der Einheitlichen Bescheinigung (CU) festgehalten. Es besteht außerdem die Möglichkeit, selbst zusätzliche Beiträge einzuzahlen. Diese können in der Steuererklärung angegeben und vom Einkommen abgezogen werden. Alternativ kann man den monatlichen Arbeitnehmerbeitrag erhöhen und so mehr als das Minimum laut dem angewandten Arbeitskollektivvertrag einzahlen.

Folgendes Beispiel zeigt den Unterschied auf, wenn ein Mitglied statt dem Minimum laut dem eigenen Kollektivvertrag 1,45% mehr an Arbeitnehmerbeitrag einzahlt. In diesem Fall fällt die Zusatzrente um 16% höher aus.

Alter bei Einschreibung in den Zusatzrentenfonds 23 Jahre
Jährliches Bruttoeinkommen
25.000 €
Arbeitnehmerbeitrag 0,55%
2%
Arbeitgeberbeitrag 1,55% 1,55%
Abfertigung 100% 100%
Alter bei Pensionierung 66 Jahre
Kapital 195.681 € 227.172 €
Jährliche Bruttorente 8.618 € 10.005 €
Jährliche Nettorente 8.291 € 9.625 €
Monatliche Bruttorente 718 € 834 €
Monatliche Nettorente 691 € 802 €
Zuwachs bei der Rente in % +16%

HINWEIS: Die Investitionslinie im Beispiel sieht eine Veranlagung von 75% in Aktien und 25% in Anleihen vor mit einer voraussichtlichen inflationsbereinigten Rendite 2% für den Anleihenanteil und 4% für den Aktienanteil (zusätzlich zur geschätzten Inflation von 2%). Bei der Beitragszahlung in den Fonds in Prozent vom Einkommen geht man von einer jährlichen Steigerung von 1% zusätzlich zur Inflation aus. Die Berechnung der Entwicklung der persönlichen Position erfolgte unter Berücksichtigung der aktuellen Steuerregelung für die Renditen. Für eine korrekte Interpretation der Schätzungen wird darauf hingewiesen, dass es sich um inflationsbereinigte Beträge handelt.

Vorteil: Arbeitgeberbeitrag

Anmerkungen:

  • Nach Absprache mit dem Arbeitgeber kann auch die vor dem Beitritt angereifte Abfertigung eingezahlt werden. Dies bringt nicht nur Steuervorteile, sondern auch höhere Renditen gegenüber der Aufwertung der Abfertigung, die im Unternehmen belassen wird.
  • Wenn Sie sich dafür entscheiden, die anreifende Abfertigung in den Rentenfonds einzuzahlen, kann diese Entscheidung anschließend in der vom Kollektivvertrag oder - abkommen vorgesehenen Weise abgeändert werden.  Im Falle einer Gesamtablöse muss immer eine neue Entscheidung bezüglich der Abfertigung getroffen werden, da die vorherige Wahl aufgrund der Ablöse automatischen widerrufen wurde.
  • Sie können Ihre Beitragszahlung und die Ihres Arbeitgebers jederzeit unterbrechen; Ihre Abfertigung wird weiterhin in den Zusatzrentenfonds eingezahlt.

Individueller Beitritt

Erfolgt der Beitritt auf individueller Basis, kann das Mitglied selbst die Höhe und Regelmäßigkeit der Beitragszahlung bestimmen, indem es direkt in den Zusatzrentenfonds einzahlt und diese Beträge in der Steuererklärung angibt. So kann es die Beiträge von der Einkommenssteuer abziehen.

Noch mehr Steuervorteile gibt es für alle Arbeitnehmer/innen, die erst nach dem 1. Jänner 2007 ins Erwerbsleben eingestiegen sind und in den ersten 5 Jahren nach der Einschreibung in einen Zusatzrentenfonds weniger als 5.165 Euro pro Jahr eingezahlt haben. Sie können in den nachfolgenden 20 Jahren Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von jährlich 7.747 Euro vom besteuerbaren Einkommen abziehen.

Neueingestellte Arbeitnehmer/innen müssen sich innerhalb von 6 Monaten bezüglich ihrer Abfertigung entscheiden. Entweder, sie weisen sie einem Rentenfonds zu oder sie belassen sie im Unternehmen. Wird innerhalb der Frist von 6 Monaten nach der Einstellung keine ausdrückliche Entscheidung getroff en, ist der Arbeitgeber dazu verpfl ichtet, die Abfertigung in einen Zusatzrentenfonds einzuzahlen (stillschweigendes Einverständnis).

Beispiel der Unterschiede in der Besteuerung der Abfertigung im Unternehmen und im Zusatzrentenfonds

  • Angereifte Abfertigung: 100.000 €
  • Besteuerung der Abfertigung im Unternehmen1: 23.000 €
  • Besteuerung der Abfertigung im Zusatzrentenfonds2: 9.000 €
  • Steuervorteil Abfertigung im Zusatzrentenfonds: 14.000 €

1 Mindeststeuersatz. Die Agentur für Einnahmen berechnet die Besteuerung auf der Grundlage des Durchschnittseinkommens der letzten 5 Jahre, daher fällt der reale Steuersatz  meistens höher aus.

2 Anteil von 9% bei Pensionierung, mit mindestens 35 Mitgliedschaftsjahren im Rentenfonds.

Sobald Sie alle nützlichen Informationen haben und sich für einen Beitritt entscheiden, unterschreiben Sie das Beitrittsformular, das Sie im Informationsblatt der gewählten Zusatzrentenform finden.

Hinweis: Lesen Sie vor dem Beitritt die Dokumente, die Ihnen von den einzelnen Zusatzrentenfonds zur Verfügung gestellt werden: das Informationsblatt, den Abschnitt „Die wichtigsten Informationen für das Mitglied“, das Dokument „Meine Zusatzrente“ (Standardversion) und das Statut oder die Geschäftsordnung. In diesen Dokumenten werden die Merkmale der Zusatzrentenform und die Bedingungen für die Mitgliedschaft erläutert.

Wo erhalte ich weitere Infos?

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