Die Formen der Zusatzrente
Es gibt verschiedene Zusatzrentenfonds, auch wenn Sie alle einen gemeinsamen Zweck haben: Den Aufbau einer Zusatzrente. Die Fonds unterscheiden sich hingegen dadurch, wer beitreten kann sowie bei verschiedenen Verwaltungsaspekten.
Es gibt folgende Formen der Zusatzrente:
- Geschlossene (oder kollektivvertragliche) Zusatzrentenfonds: diese Zusatzrentenfonds werden durch Kollektivverträge oder –abkommen auf gesamtstaatlicher, Betriebs- oder Unternehmensebene gegründet. Hierzu gehören auch jene Zusatzrentenfonds, die nur für Arbeitnehmer/innen eines bestimmten Gebiets vorgesehen sind.
Mit Pensplan vertragsgebundener geschlossener Zusatzrentenfonds:
> Rentenfonds Laborfonds - Offene Zusatzrentenfonds: diese Zusatzrentenfonds werden von Banken, Versicherungsgesellschaften, Kapitalanlagegesellschaften oder Börsenmaklergesellschaften errichtet.
Mit Pensplan vertragsgebundene offene Zusatzrentenfonds:
> Plurifonds - Offener Rentenfonds der Itas Vita
> Raiffeisen Offener Pensionsfonds
> Offener Rentenfonds PensPlan Profi - Individuelle Rentenversicherungspläne (PIP): sind Lebensversicherungen, die von den Versicherungsgesellschaften angeboten werden.
- Bereits vor 1993 gegründete Zusatzrentenfonds: diese Zusatzrentenfonds wurden vor dem Inkrafttreten des G.v.D Nr. 124/1993 gegründet. Durch dieses Dekret wurde die Zusatzvorsorge erstmals geregelt.
Mehr Infos für die Auswahl des idealen Fonds finden Sie unter Einschreibung.