Die Formen der Zusatzrente

Es gibt verschiedene Zusatzrentenfonds, auch wenn Sie alle einen gemeinsamen Zweck haben: Den Aufbau einer Zusatzrente. Die Fonds unterscheiden sich hingegen dadurch, wer beitreten kann sowie bei verschiedenen Verwaltungsaspekten.

Es gibt folgende Formen der Zusatzrente:

  • Geschlossene (oder kollektivvertragliche) Zusatzrentenfonds: diese Zusatzrentenfonds werden durch Kollektivverträge oder –abkommen auf gesamtstaatlicher, Betriebs- oder Unternehmensebene gegründet. Hierzu gehören auch jene Zusatzrentenfonds, die nur für Arbeitnehmer/innen eines bestimmten Gebiets vorgesehen sind.
    Mit Pensplan vertragsgebundener geschlossener Zusatzrentenfonds:
    > Rentenfonds Laborfonds
  • Offene Zusatzrentenfonds: diese Zusatzrentenfonds werden von Banken, Versicherungsgesellschaften, Kapitalanlagegesellschaften oder Börsenmaklergesellschaften errichtet.
    Mit Pensplan vertragsgebundene offene Zusatzrentenfonds:
    > Plurifonds - Offener Rentenfonds der Itas Vita
    > Raiffeisen Offener Pensionsfonds
    > Offener Rentenfonds PensPlan Profi
  • Individuelle Rentenversicherungspläne (PIP): sind Lebensversicherungen, die von den Versicherungsgesellschaften angeboten werden.
  • Bereits vor 1993 gegründete Zusatzrentenfonds: diese Zusatzrentenfonds wurden vor dem Inkrafttreten des G.v.D Nr. 124/1993 gegründet. Durch dieses Dekret wurde die Zusatzvorsorge erstmals geregelt.

Mehr Infos für die Auswahl des idealen Fonds finden Sie unter Einschreibung.