Einschreibung
Wer kann beitreten?
Jede/r kann sich eine Zusatzrente aufbauen: Arbeitnehmer/innen im öffentlichen und privaten Sektor genauso wie Selbstständige. Auch zulasten lebende Personen wie Kinder oder Ehepartner können sich in einen Zusatzrentenfonds einschreiben und so im Alter auf eine private Rente zählen.
Der Beitritt erfolgt freiwillig und ist jederzeit möglich.
Wer kann in einem geschlossenen Zusatzrentenfonds beitreten?
In einem geschlossenen Rentenfonds können folgende Personen beitreten:
Wer kann in einem offenen Zusatzrentenfonds beitreten?
Grundsätzlich kann sich jeder für einen Beitritt zu einem offenen Rentenfonds entscheiden.
- Arbeitnehmer/in des Privatsektors
- Öffentlich Bedienstete
- Selbstständige/r oder Freiberufler/in
- Steuerlich zulasten lebende Personen
Zusaztrente: je früher, desto besser!
Das Sprichwort „Zeit ist Geld” gilt insbesondere beim Aufbau einer Zusatzrente.
Lukas entscheidet sich im Alter von 20 Jahren, einem Zusatzrentenfonds beizutreten. Paul hingegen erst mit 30. Beide zahlen monatlich 100 Euro ein bis zum Erreichen des Pensionsalters mit 66 Jahren. Bei gleichen Einzahlungen und gleicher Verzinsung erhält Lukas später eine Bruttozusatzrente von 3.557 Euro pro Jahr, Paul hingegen nur 2.497 Euro. Lukas kassiert so 40% mehr Rente, weil er sich früher eingeschrieben hat1.
1 Erhöhung des Beitrags (inflationsbereinigt): 1%; Inflation: 2%; Voraussichtliche Rendite: 3% (Anlageprofil: 50% Aktien - 50% Anleihen).
Wo erhalte ich weitere Infos?
Holen Sie sich alle Informationen zur Zusatzvorsorge bei einem Pensplan Infopoint in Ihrer Nähe!