Die Vorteile der Zusatzvorsorge
Der Beitritt in eine Zusatzrentenform bietet viele Vorteile:
Ergänzung der Pflichtrente
Durch die Zusatzvorsorge kann die Differenz zwischen dem letzten Einkommen und der Rente verringert werden; sie steht für eine zusätzliche Altersabsicherung.
Steuervorteile
Die Beträge, die in einen Zusatzrentenfonds eingezahlt werden, können bis zu einem Höchstbetrag von 5.164,57 € von der Einkommenssteuer abgezogen werden; die Renditen und Rentenleistungen sind vorteilhaft besteuert.
Arbeitgeberbeitrag (bei lohnabhängiger Arbeit)
Wer sich in einen Zusatzrentenfonds einschreibt, hat Anspruch auf einen Beitrag von der Arbeitgeberseite.
Aufsicht, Transparenz und Kontrolle
Das Zusatzrentensparen wird durch eine Reihe von Regelungen und durch die Aufsicht besonderer Behörden und Organisationen zugunsten der Mitglieder abgesichert.
Flexibilität
Vor der Pensionierung können Sie auf einen Teil oder das gesamte angesparte Kapital (Beiträge und Renditen) zugreifen, indem Sie um einen Vorschuss oder die so genannte Ablöse ansuchen.
Renditen
In den vergangenen 10 Jahren war die durchschnittliche Jahresrendite der regionalen Zusatzrentenfonds positiv und konnte eine angemessene Aufwertung des Kapitals entsprechend der gewählten Investitionslinie gewährleisten.
Unterstützungsmaßnahmen der Region
Die Region unterstützt die Bevölkerung beim Aufbau ihrer Zusatzrente und/oder Pflichtrente. Die Kategorien der Maβnahmen sind: Wirtschaftliche Notlage, Unterlassung der Beitragszahlung, Mitglieder nicht vertragsgebundener Rentenfonds, Erziehungszeiten, Pflegezeiten, Bauern/Bäuerinnen, Halb- und Teilpächter, Hausfrauen und Künstler/innen.
Ihre Position kann nicht gepfändet/beschlagnahmt werden
Gläubiger können in der Sparphase nicht auf Ihre Position beim Zusatzrentenfonds zugreifen. Für die Auszahlungen bei Pensionierung in Form von Kapital oder Zusatzrente gelten dieselben Beschränkungen wie bei der staatlichen Rente, was die Abtretung, Beschlagnahme und Pfändung betrifft.
Bestimmung von Begünstigten bei Ableben
Ihre Ersparnisse im Zusatzrentenfonds gehen nie verloren, auch nicht bei Ableben vor der Pensionierung. Bei Pensionierung wiederum können Sie sich selbst zwischen verschiedenen Arten für Ihre Wunschzusatzrente entscheiden und so festlegen, was bei Ihrem Ableben geschieht.
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Wo erhalte ich weitere Infos?
Holen Sie sich alle Informationen zur Zusatzvorsorge bei einem Pensplan Infopoint in Ihrer Nähe!