Hinweise und Fälligkeiten
Hier finden Sie alle wichtigen Hinweise und Termine zur Zusatzrente und den Fonds.
Neuheiten zum Versand der periodischen Mitteilung
Mit dem Beschluss der Aufsichtsbehörde der Rentenfonds (COVIP) vom 22. Dezember 2020 wurde die jährliche Mitteilung an die Mitglieder der Rentenfonds verändert. Die „Periodische Mitteilung“ heißt nun „Überblick der Rentenleistungen in der Sparphase”.
Bausparen: Unterbrechung der Ratenzahlung
Die Landesregierung hat beschlossen, dass die Rückzahlung der Raten (Kapitalanteil und Zinsen) für das Bauspardarlehen ab dem 1. Januar 2021 unterbrochen werden kann.
Beitrag für Bauern, Halb- und Teilpächter der Provinz Trient: Abgabefrist verlängert!
Zusätzlicher Beitrag in den Zusatzrentenfonds für den Aufbau einer Zusatzrente für Bauern, Halb- und Teilpächter und deren mithelfende Familienangehörigen.
Unsere Informationsschalter in der Provinz Bozen sind geschlossen
Laut der Verordnung der Landeshauptmannes Nr. 69/2020 vom 12.11.2020 informieren wir Sie, dass unsere Informationsschalter in der Provinz Bozen bis zum 27.11.2020 geschlossen bleiben. Für sämtliche Fragen und Informationen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Zudem können Sie auch die Online-Dienste des Zusatzrentenfonds nutzen.
Antrag um Beitrag zur Deckung der Verwaltungs- und Buchhaltungskosten: Fristende 31. August!
Die Region Trentino-Südtirol sieht für Mitglieder eines offenen oder geschlossenen Zusatzrentenfonds, der nicht mit Pensplan konventioniert ist, einen Beitrag zur Deckung der Verwaltungs- und Buchhaltungskosten vor.
Unsere Infoschalter sind wieder geöffnet
Unsere Informations- und Beratungsschalter in Bozen und Trient sind von 8.00 bis 12.00 Uhr für Sie geöffnet. Um Ihre und unsere Gesundheit zu schützen, ist künftig eine Terminvormerkung erforderlich.
Beitrag zur Deckung der Verwaltungs- und Buchhaltungskosten: Abgabefrist verlängert!
Die Region Trentino-Südtirol sieht für Mitglieder eines offenen oder geschlossenen Zusatzrentenfonds, der nicht mit Pensplan konventioniert ist, einen Beitrag zur Deckung der Verwaltungs- und Buchhaltungskosten vor. Für das Jahr 2020 wurde die Frist für die Abgabe der Ansuchen bis 31. August verlängert.
Unterstützungsmaßnahmen für Bauspardarlehensnehmer in Zusammenhang mit COVID 19
Infolge der Coronakrise hat die Landesregierung mit Beschluss Nr. 248 vom 7. April 2020 beschlossen, Bauspardarlehensnehmer wie folgt zu unterstützen.
Coronavirus: Pensplan ist weiterhin für Sie da!
Auch in dieser heiklen Phase ist Pensplan für Sie da. Um den Empfehlungen der Behörden gerecht zu werden und die Gesundheit aller Menschen zu schützen, bleiben unsere Büros geschlossen.
GESUNDHEITSNOTSTAND COVID-19
Mitteilung von Präsidentin Laura Costa.