Regionale Unterstützungsmaßnahmen
Die Autonome Region Trentino-Südtirol unterstützt die Bevölkerung beim Aufbau ihrer Zusatzrente und/oder Pflichtrente bzw. Pflichtrente mit freiwilliger Beitragszahlung. Durch einige Regionalgesetze (Nr. 7 vom 25. Juli 1992, Nr. 3 vom 27. Februar 1997, Nr. 1 vom 18. Februar 2005) wurden besondere Maßnahmen und Dienstleistungen in diesem Bereich eingeführt.
Kategorien der Maβnahmen
- Wirtschaftliche Notlage
- Unterlassung der Beitragszahlung
- Mitglieder von mit der Pensplan Centrum AG nicht konventionierten Rentenfonds
- Erziehungszeiten
- Pflegezeiten
- Bauern/Bäuerinnen, Halb- und Teilpächter
- Hausfrauen
- Künstler/innen