Regionale Unterstützungsmaßnahmen

Regionale Unterstützungsmaßnahmen

Die Autonome Region Trentino-Südtirol unterstützt die Bevölkerung beim Aufbau ihrer Zusatzrente und/oder Pflichtrente bzw. Pflichtrente mit freiwilliger Beitragszahlung. Durch einige Regionalgesetze (Nr. 7 vom 25. Juli 1992, Nr. 3 vom 27. Februar 1997, Nr. 1 vom 18. Februar 2005) wurden besondere Maßnahmen und Dienstleistungen in diesem Bereich eingeführt.

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