Übertragung

Unter Übertragung versteht man die Möglichkeit, die gesamte, im Zusatzrentenfonds angereifte persönliche Rentenposition auf eine andere Zusatzrentenform zu „verschieben“.

Durch die Übertragung wird die Vorsorge nicht unterbrochen: die Mitgliedschaftsjahre werden ab dem Datum des ersten Beitritts anerkannt.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Die Voraussetzungen sind:

  • Für öffentlich Bedienstete, die in einem geschlossenen Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind: Mitgliedschaft beim Zusatzrentenfonds von mindestens 3 Jahren bei Übertragung auf einen geschlossenen Zusatzrentenfonds oder von 5 Jahren bei Übertragung auf einen offenen Zusatzrentenfonds oder einen individuellen Rentenversicherungsplan, oder zu einem früheren Zeitpunkt, falls die Mitgliedschaftsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt werden (für die Mitglieder eines geschlossenen Zusatzrentenfonds gilt dies z.B. bei Beendigung der Arbeitstätigkeit).
  • Für alle andere: Mitgliedschaft beim Zusatzrentenfonds von mindestens 2 Jahren oder zu einem früheren Zeitpunkt, falls die Mitgliedschaftsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt werden (für die Mitglieder eines geschlossenen Zusatzrentenfonds gilt dies z.B. bei Beendigung der Arbeitstätigkeit).

Wie wird das Ansuchen gestellt?

Das auf der Webseite des Zusatzrentenfonds zur Verfügung gestellte Formular muss ausgefüllt und gemeinsam mit folgenden Dokumenten eingereicht werden.

Das Ansuchen um Übertragung muss beim Zusatzrentenfonds gestellt werden, von dem das Kapital auf eine andere Zusatzrentenform übertragen wird. Sie haben ein Anrecht auf Übertragung. Dieses Anrecht darf nicht verhindert oder eingegrenzt werden.

Wichtig: Auf dem Formular Ihres Zusatzrentenfonds sind alle Dokumente angegeben, die Sie für eine Übertragung einreichen müssen.

Wie wird die Übertragung besteuert?

Bei der Übertragung wird die gesamte angereifte persönliche Rentenposition auf eine andere Zusatzrentenform ohne Besteuerung und unter Beibehaltung der Mitgliedschaftsjahre übertragen.

Anmerkungen:
  • Sollten Sie bei Ihrem aktuellen Zusatzrentenfonds Anrecht auf einen Arbeitgeberbeitrag haben, sollten Sie vor der Übertragung prüfen, ob dieses Anrecht auch bei der anderen Zusatzrentenform besteht.
  • Nicht alle Zusatzrentenfonds sind gleich: wir raten Ihnen dazu, die entsprechenden Dokumente aufmerksam zu lesen, um die Merkmale der Zusatzrentenform, auf die Sie Ihre persönliche Rentenposition übertragen möchten, genau zu verstehen.

Wo erhalte ich weitere Infos?

Holen Sie sich alle Informationen zur Zusatzvorsorge bei einem Pensplan Infopoint in Ihrer Nähe!

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