Auszahlungen vor der Pensionierung
In bestimmten Fällen können Sie schon vor der Pensionierung auf einen Teil oder das gesamte angesparte Kapital (Abfertigung, Beiträge und Renditen) zugreifen.
- Vorschuss für Ausgaben im Gesundheitsbereich
- Vorschuss für die Erstwohnung
- Vorschuss für sonstige Erfordernisse
- Vorschuss für Fortbildung und Elternzeiten
- Gesamtablöse
- Teilablöse
- Übertragung
- Vorzeitige, befristete Zusatzrente (RITA)
Hinweis:
Genauere Informationen finden Sie im Dokument zu den Vorschüssen und im Informationsblatt des jeweiligen Zusatzrentenfonds.
Wo erhalte ich weitere Infos?
Holen Sie sich alle Informationen zur Zusatzvorsorge bei einem Pensplan Infopoint in Ihrer Nähe!