Bestimmung von Begünstigten bei Ableben
Bei Ableben in der Sparphase, das heißt vor der Pensionierung, wird das bis dahin im Zusatzrentenfonds angereifte Kapital an den Begünstigten (eine natürliche oder juristische Person) ausgezahlt, den Sie bei Einschreibung in den Fonds oder später ernannt haben. Falls Sie niemanden angegeben haben, wird das Kapital an Ihre Erben ausgezahlt.
Das Geld geht daher nie verloren.
Wenn Sie dann später um die Auszahlung der Zusatzrente ansuchen, können Sie selbst entscheiden, was bei Ihrem Ableben geschieht.
Wenn Sie sich beispielsweise für die lebenslange Zusatzrente entscheiden, wird diese nach Ihrem Ableben an niemand anderen mehr weiter ausgezahlt. Anders ist das bei der übertragbaren Zusatzrente. Diese wird nach Ihrem Ableben weiterhin an die von Ihnen angegebene Person (zum Beispiel der Ehepartner) ausgezahlt.
Die Zusatzrentenfonds können weitere Arten von Zusatzrente vorsehen. Beispiele hierfür sind die Zusatzrente, die in jedem Fall für eine Mindestanzahl von Jahren ausgezahlt wird und danach lebenslang oder die Zusatzrente, bei der bei Ableben das eventuelle Restkapital an die begünstigten Personen ausgezahlt wird.