Aufsicht, Transparenz und Kontrolle

Das Zusatzrentensparen wird durch eine Reihe von Regelungen und durch die Aufsicht besonderer Behörden und Organisationen zugunsten der Mitglieder abgesichert.

Interne Kontrollen der Zusatzrentenfonds

Die Mitglieder der Verwaltungs- und Kontrollorgane (Verantwortliche/r, Verwaltungsrat, Aufsichtsrat, Überwachungsorgan, interne Kontrolle, Delegiertenversammlung) müssen spezifische Voraussetzungen besitzen hinsichtlich ihrer Professionalität und Ehrbarkeit.

Die verschiedenen Organe müssen überprüfen, ob alle Tätigkeiten des Rentenfonds im Interesse der Mitglieder und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.

Externe Kontrollen

Um das ordnungsgemäße Funktionieren des Rentenfondssystems zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber eine eigene Aufsichtsbehörde für Rentenfonds eingerichtet: die COVIP. Sie sorgt für Transparenz und für korrektes Verhalten sowie eine gute und vorsichtige Verwaltung der Zusatzrentenformen zum Schutz der Mitglieder und Begünstigten.

Die Banca d’Italia (italienische Zentralbank), die Consob (Börsenaufsichtsbehörde) und das Ivass (Aufsichtsbehörde für die Versicherungen) kontrollieren die Geldverwalter der Zusatzrentenfonds (SGR, Banken, Versicherungen, SIM).

Überprüfung des Vermögens

Bei der Anlage der Beiträge der Mitglieder werden die gesetzlich vorgegebenen Vorsichtsregeln eingehalten. Dabei wird berücksichtigt, dass das Ziel das Vorsorgesparen und nicht die Spekulation ist.

Zum Beispiel müssen die Anlagen angemessen diversifiziert sein und es gelten quantitative Beschränkungen für den Einkauf bestimmter Finanzinstrumente, die als risikoreicher gelten.

Die geschlossenen Zusatzrentenfonds beauftragen für die Investitionen professionelle Vermögensverwalter (Banken, SGR, SIM, Versicherungsgesellschaften) und schließen mit ihnen Abkommen ab, in denen die Regelungen genau festgelegt sind.

Bei den offenen Zusatzrentenfonds und den individuellen Rentenversicherungsplänen (PIP) können die Investitionen direkt von der Gesellschaft (Banken, SGR, SIM, Versicherungsgesellschaften) verwaltet werden, die den Zusatzrentenfonds oder den individuellen Rentenversicherungsplänen (PIP) gegründet haben. Das Vermögen der offenen Zusatzrentenfonds und der individuellen Rentenversicherungspläne stellen ein Kapital dar, das getrennt von dem der Gründungsgesellschaft behandelt wird. Dies bedeutet, dass diese Ersparnisse auch in Krisenzeiten nicht ausgegeben werden, weil sie ausschließlich zur Zahlung der Zusatzrente bestimmt sind.

Die sogenannte Depotbank schützt die Finanzmittel der Rentenfonds. Der Verwalter erteilt der Depotbank die Aufträge zum Einkauf und Verkauf der Finanzinstrumente, in die die Finanzmittel investiert werden. Die Bank überprüft, ob diese Anweisungen dem Gesetz oder den Bestimmungen des Statuts des Zusatzrentenfonds entsprechen.