Ich bin im Lohnausgleich. Wie wirkt sich das auf meine Zusatzrente aus?

In diesem Video beantwortet unser Experte häufig gestellte Fragen in Zusammenhang mit der Coronakrise.

Mein Betrieb hat mich in die Lohnausgleichskasse überstellt. Wie wirkt sich das auf die Beitragszahlung aus?

Der ordentliche oder außerordentliche Lohnausgleich wirkt sich nur leicht auf die Beitragszahlung für Ihre Zusatzrente aus. Konkret gesagt nur auf den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag.
Deren Höhe hängt im Normalfall ausschließlich vom Gehalt ab. Anders bei der Lohnausgleichskasse: In dem Fall zählt sowohl die Summe, die Sie als Lohnausgleich erhalten als auch das, was Sie verdienen, falls Sie in dieser Zeit zumindest ein paar Stunden pro Woche in Ihrem Betrieb arbeiten dürfen.
Gar keine Auswirkungen gibt es bei der Abfertigung. Diese reift genauso an wie vorher bei vollem Gehalt. Dementsprechend zahlt Ihr Betrieb bei Lohnausgleich genauso viel Abfertigung in den Zusatzrentenfonds ein wie sonst auch.

Gibt es bei Lohnausgleich öffentliche Beiträge für die Zusatzrente?

Ja, bei Überstellung in die Lohnausgleichskasse für mindestens 4 Wochen bekommen Sie von der Region einen Beitrag für Ihre Zusatzrente. Genauso wie bei anderen finanziellen Notlagen, z.B. Arbeitslosigkeit. Genaue Informationen zur Höhe des Beitrags bei Lohnausgleich und zum entsprechenden Ansuchen erhalten Sie bei den über 130 Pensplan Infopoints in ganz Südtirol und im Trentino.

Kann ich mir bei Lohnausgleich mein Geld im Zusatzrentenfonds auszahlen lassen?

Ja, aber dafür müssen Sie mindestens ein Jahr lang ohne Gehalt in der Lohnausgleichskasse sein. In diesem Fall können Sie um eine sogenannte Teilablöse ansuchen und sich die Hälfte Ihres Kapitals im Zusatzrentenfonds auszahlen lassen. Eine andere Möglichkeit ist der Vorschuss für sonstige Erfordernisse. Damit können sich alle Fondsmitglieder aus dem Privatsektor jederzeit bis 30% auszahlen lassen. Einzige Voraussetzung: Man ist seit mindestens 8 Jahren beim Zusatzrentenfonds eingeschrieben.