Ich zahle regelmäßig in meinen Zusatzrentenfonds ein. Was muss ich in der Steuererklärung angeben?

Mit der Zusatzrente Steuern sparen

Wenn Sie lohnabhängig sind, behält Ihr Arbeitgeber die Beiträge an den Rentenfonds direkt vom Lohn ein. Diese sind in der einheitlichen Bescheinigung CU (ehem. CUD) enthalten und bereits vom Gesamteinkommen abgezogen. In diesem Fall brauchen Sie bei der Steuererklärung also nichts weiteres anzuführen.

Anders verhält es sich, wenn Sie im Vorjahr zusätzliche freiwillige Einzahlungen mittels Banküberweisung oder F24 getätigt haben.

Diese Zusatzeinzahlungen können alle vornehmen d.h. auch Freiberufler, Rentner oder Personen, die eine Position für steuerlich zu Lasten lebende Angehörige eröffnet haben. In diesem Fall ist bei der Steuererklärung die Bankbestätigung über die erfolgten Zusatzeinzahlungen oder die Bestätigung des Rentenfonds einzureichen. Diese finden Sie im Online- Bereich Ihres Zusatzrentenfonds unter „Ihre Dokumente>Steuerdokumente“. Bei der Erstellung der Steuererklärung werden die Beträge, die Sie zusätzlich in den Rentenfonds eingezahlt haben, vom besteuerbaren Einkommen abgezogen. Auf dieser Grundlage wird der Steuervorteil errechnet, der je nach Höhe des eingezahlten Betrags und der Steuerklasse bis 2.200 Euro betragen kann.

Abziehbar vom Gesamteinkommen sind max. 5.164 Euro jährlich. Darin enthalten sind die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge für das laufende Jahr durch den Arbeitgeber, nicht jedoch die Abfertigung. Haben Sie mehr als 5.164 Euro eingezahlt oder die eingezahlten Beiträge nicht in Abzug gebracht, dann vergessen Sie nicht, dies bis Jahresende Ihrem Fonds mitzuteilen. Somit ist sichergestellt, dass diese Beträge bei der Auszahlung des Kapitals nicht mehr besteuert werden.