Besteuerung der Auszahlungen (Öffentlich Bedienstete)

Die steuerliche Behandlung der Auszahlungen vor der Pensionierung

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Übersicht Besteuerung - Öffentlich Bedienstete, die in einem geschlossenen Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind

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Die steuerliche Behandlung der Auszahlungen bei Pensionierung

Sobald das Mitglied die Voraussetzungen für die staatliche Rente erreicht, kann es auch beim Zusatzrentenfonds die Rentenleistungen beantragen. Einzige Zusatzvoraussetzung ist, dass man seit mindestens 5 Jahren beim Fonds eingeschrieben ist. Die Beiträge, die in den Zusatzrentenfonds einbezahlt und vom Einkommen abgezogen wurden, unterliegen dabei einer Ersatzsteuer von 15%. Im besten Fall kann dieser Steuersatz auf 9% sinken und zwar wenn jemand mehr als 15 Jahre in den Fonds eingeschrieben war. In diesem Fall vermindert sich der Steuersatz um 0,3% pro zusätzlichem Jahr im Zusatzrentenfonds. Sehr viel höher wird die Abfertigung im Betrieb besteuert. Für diese werden mindestens 23% Steuern fällig.

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