Die Voraussetzungen

Wenn Sie den Kauf, den Bau oder die Wiedergewinnung Ihrer Erstwohnung planen und um ein Bauspardarlehen ansuchen möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen seit mindestens 8 Jahren in der Zusatzvorsorge eingeschrieben sein
  • Sie müssen in einem vertragsgebundenen Zusatzrentenfonds eingeschrieben sein
  • Sie müssen seit mindestens 5 Jahren in der Provinz Bozen ansässig sein
  • die Immobilie, die Sie kaufen, bauen oder wiedergewinnen möchten, muss sich in der Provinz Bozen befinden, Ihr Eigentum sein oder werden und Ihre Erstwohnung sein oder werden
  • Sie müssen mindestens 15.000 Euro angereiftes Vermögen im vertragsgebundenen Zusatzrentenfonds haben
  • Sie dürfen nicht älter als 65 Jahre sein

Bitte berücksichtigen Sie, dass durch ein Gesuch um ein Bauspardarlehen dieses nicht automatisch gewährt wird. Es müssen weitere bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Die vertragsgebundenen Banken bewerten weiters die Kreditwürdigkeit des Gesuchsstellers/der Gesuchsstellerin. Wenn Sie schon den notariellen Vertrag für den Kauf abgeschlossen haben, die Zuteilung durch die Baugenossenschaft bereits erfolgt ist oder die Bau- oder Wiedergewinnungsarbeiten inzwischen abgeschlossen sind, können Sie kein Gesuch um ein Bauspardarlehen stellen. Das Bauspardarlehen kann nicht als Übernahme eines bereits abgeschlossenen Darlehens genutzt werden.

Voraussetzungen nicht erfüllt

Wenden Sie sich bitte an eine/n unserer Berater/innen bei den Pensplan Infopoints in der Provinz Bozen. Dort werden Sie kostenlos über das Bausparmodell und die Zusatzrente beraten. Oder vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch bei einer vertragsgebundenen Bank.

Voraussetzungen erfüllt

Der Weg zu Ihrem Bauspardarlehen ist offen.

Gehen Sie einfach mit dem Kontoauszug des Zusatzrentenfonds zu einer vertragsgebundenen Bank und schließen Sie Ihr Bauspardarlehen ab.

Vertiefungen

Für weitere Informationen zum Südtiroler Bausparmodell lesen Sie folgende Dokumente oder wenden Sie sich an unsere Partner.