Inhaber von politisch/administrativen-, Direktions-, oder Regierungsaufträgen

Verwaltungsrat der Pensplan Centrum AG

Kompetenzen des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat hat ausschließliche Zuständigkeit für die Geschäftsführung und verfügt insbesondere über sämtliche Befugnisse und Kompetenzen in Bezug auf alle Handlungen der ordentlichen und außerordentlichen Geschäftsführung, welche gemäß den Bestimmungen für die Erreichung der Ziele, die vom Regionalgesetz 27.02.97 n. 3, der Autonomen Region Trentino-Südtirol und den anderen öffentlichen Körperschaften, die Beteiligungen besitzen, festgelegt sind, für die Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig und aufgrund des Gesetzes oder des Statuts nicht ausdrücklich der Aktionärsversammlung vorbehalten sind (Art. 25, Statut der Pensplan Centrum AG).

Kompetenzen der beauftragten Verwalterin

Der Verwaltungsrat kann einem seiner Mitglieder Verwaltungsvollmachten erteilen und dabei Inhalt, Beschränkungen und Modalitäten für die Ausübung bestimmen (Art. 19 Statut der Pensplan Centrum AG). Der Verwaltungsrat erteilt der beauftragten Verwalterin Befugnisse nach außen, um in Übereinstimmung mit den Bestimmungen im Statut und den Anweisungen der Aktionärsversammlung mit Einzelunterschrift und im Rahmen der festgelegten Beschränkungen Geschäfte, Akten, Zahlungen, Erklärungen, Verträge in Verbindung mit dem Gesellschaftszweck zu tätigen und abzuwickeln.

 

Monitoring der Publikation durch die Leiterin des Bereichs Legal & Compliance am 31/07/2023
Monitoring der Publikation durch die Leiterin des Bereichs Legal & Compliance am 31/01/2024

Monitoring der Publikation durch den Verantwortlichen des Hauptbereichs Verwaltung und Kontrolle am 31/07/2023
Monitoring der Publikation durch den Verantwortlichen des Hauptbereichs Verwaltung und Kontrolle am 31/01/2024

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Die Verantwortliche für die Korruptionsvorbeugung und Transparenz Dr. Giorgia Giovine gibt bekannt, dass aus den Ergebnissen der im Juni 2023 durchgeführten Kontrollen hervorgeht, dass die Aufträge der Verwaltungsräte von Pensplan Centrum AG den Bestimmungen gemäß GVD Nr. 39/2013 entsprechen („Bestimmungen über die Nichterteilbarkeit und Unvereinbarkeit von Aufträgen bei öffentlichen Verwaltungen und bei öffentlichen kontrollierten privatrechtlichen Körperschaften im Sinne des Art. 1, Abs. 49 und 50 des Gesetzes vom 6. November 2012, Nr. 190“). - (am 30/06/2023 veröffentlicht)

Die Verantwortliche für die Korruptionsvorbeugung und Transparenz Dr. Giorgia Giovine gibt bekannt, dass aus den Ergebnissen der im Juni 2022 durchgeführten Kontrollen hervorgeht, dass die Aufträge der Verwaltungsräte von Pensplan Centrum AG den Bestimmungen gemäß GVD Nr. 39/2013 entsprechen („Bestimmungen über die Nichterteilbarkeit und Unvereinbarkeit von Aufträgen bei öffentlichen Verwaltungen und bei öffentlichen kontrollierten privatrechtlichen Körperschaften im Sinne des Art. 1, Abs. 49 und 50 des Gesetzes vom 6. November 2012, Nr. 190“). - (veröffentlicht am 29/06/2022)