News

Pensplan Centrum arbeitet konstant daran, die Zusatzrente zu fördern und die Bevölkerung dafür zu sensibilisieren. Hier finden Sie alle Informationen, um immer auf dem neuesten Stand zu sein: Hinweise, Fälligkeiten, Events und Mitteilungen für die Medien.

Newsletter Anmeldung

Vertragsneuheiten und -Änderungen

Vertragsneuheiten und -Änderungen ab dem 1. Juli 2023

Zement, Kalk, Gips – Industrie

Aufgrund der Vereinbarung vom 28. Juli 2021, die am 12. Oktober 2021 bestätigt wurde, wird der Arbeitgeberbeitrag für die Zusatzvorsorge ab dem 1. Januar 2023 um 0,3 % erhöht. Der Gesamtwert des Arbeitgeberbeitrags erhöht sich somit auf 1,5 % des normalen Jahresgehalts (einschließlich 13. Monatsgehalt bzw. Weihnachtsgeld).

Vertragsvereinbarungen und -Fristen
Am 15. März 2022 wurde zwischen FEDERBETON (ehemals Federmaco) und der OO.SS. eine Vereinbarung zur Erneuerung des GAKV für die Mitarbeiter von Unternehmen getroffen, die Zement, Kalk und seine Derivate, Gips und verwandte Produkte, Mörtel und Grundbaustoffe sowie die gemischte Produktion von Zement, Kalk, Gips usw. herstellen.
Mit Art. 61 „Organisatorisches Wohlergehen – Zusatzrenten – Ergänzende Gesundheitsversorgung – Solidaritätsstundenbank“ wurde eine schrittweise Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge eingeführt. Mit Wirkung vom 1. Juli 2023 erhöht sich der Beitragssatz auf 2,40 % des für die Berechnung der Abfertigung heranzuziehenden Entgelts.
Ab dem 1. Juli 2024 wird der oben genannte Beitragssatz um weitere 0,1 % auf 2,50 % erhöht. Der Arbeitnehmerbeitrag beträgt unverändert 1,40 % des für die Berechnung der Abfertigung heranzuziehenden Arbeitsentgelts.

Scarica il contratto Cartarie e cartotecniche - industria in formato PDF (Acrobat)

Steinarbeiten Industrie

Am 24. November 2022 wurde die Vereinbarung zur Erneuerung des GAKV für die Steinindustrie für den Dreijahreszeitraum 2022–2025 unterzeichnet. Unter anderem einigten sich die Parteien auf eine Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags zur Zusatzversorgung um insgesamt 0,40 %, aufgeteilt in zwei gleichwertige Tranchen, zahlbar ab dem 1. Juli 2023 und ab dem 1. Juli 2024. Somit erhöht sich der Beitrag bei der ersten Tranche von 2,5 % auf 2,7 %, bei der zweiten von 2,7 % auf 2,9 % des für die Berechnung der Abfindung heranzuziehenden Entgelts. Die von den Arbeitnehmern gezahlten freiwilligen Beiträge werden weiterhin auf der Grundlage der Vergütung berechnet, die dem Wert des Mindestlohns, der Eventualvergütung und des E.D.R. in Bezug auf die oben genannten Arbeitnehmer entspricht.

Download (Steinarbeiten Industrie ) in PDF-Format (Acrobat)

Weitere Informationen finden Sie in den PDF-Informationsblättern zu den einzelnen Verträgen und in der Beobachtungsstelle Kollektivverträge.

Pensplan