Wahl der Zuweisung der Abfertigung
Ministerielles Entscheidungsformular Abfertigung 2
Das vom Ministerium erstellte Formular, das der Arbeitgeber jenen Arbeitnehmern für die Entscheidung aushändigen muss, die nach dem 31.12.2006 eingestellt wurden.
Aufforderung zur Übermittlung des „Entscheidungsformulars für die Zuweisung der Abfertigung“
Mit diesem Aufforderungsschreiben wird jenen Arbeitnehmern, die einen Monat vor Ablauf der für die Entscheidung über die Zuweisung der Abfertigung gesetzlich vorgesehenen Fristen noch nicht dem Arbeitgeber das ministerielle Entscheidungsformular übermittelt haben mitgeteilt, was der Arbeitgeber tun wird, im Falle, dass der Arbeitnehmer keine Entscheidung getroffen hat. Dem Brief werden folgende Unterlagen beigelegt: Abfertigung 2 – Kollektivabkommen, das den Rentenfonds für die eventuelle stillschweigende Zuweisung der Abfertigung festlegt. – Statut/Geschäftsordnung und entsprechendes Informationsblatt des Rentenfonds, in den die Abfertigung der stillschweigenden Abfertigung einbezahlt wird.
Bescheinigung des Arbeitgebers in Bezug auf die von einem ehemaligen Angestellten getroffene Entscheidung über die Zuweisung der Abfertigung
Brief für den Versand des Entscheidungsformulars für die Zuweisung der Abfertigung
Mit diesem Brief kommt der Arbeitgeber der Übermittlungspflicht der ministeriellen Formulare für die Entscheidung der Zuweisung der anreifenden Abfertigung nach.
Erklärung des neu angestellten Arbeitnehmers in Bezug auf die Entscheidung über die Abfertigung beim vorhergehenden Arbeitgeber
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Aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, hat der Arbeitnehmer die eigene Rentenposition bei dieser Rentenform vollständig abgelöst
(MS WORD 28 KB) -
Aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, hat der Arbeitnehmer: die eigene Rentenposition bei dieser Rentenform nicht vollständig abgelöst
(MS WORD 28 KB) -
In Bezug auf das vorhergehende Arbeitsverhältnis hat der Arbeitnehmer die eigene Abfertigung im Sinne des Art. 2120 ZGB im Betrieb belassen
(MS WORD 30 KB)
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Aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, hat der Arbeitnehmer die eigene Rentenposition bei dieser Rentenform vollständig abgelöst
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