Leitfaden zur Zusatzvorsorge
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5.7 Bauern/Bäuerinnen, Halb- und Teilpächter - Provinz Trient
5.9 Wirtschaftliche Notlage - Provinzen Trient und Bozen
5.10 Unterlassung der Beitragszahlung - Provinzen Trient und Bozen
5.11 Mitglieder nicht vertragsgebundener Rentenfonds - Provinzen Trient und Bozen
6.1 Unternehmenskrise - Verlust des Arbeitsplatzes - Eintragung in die Mobilitätslisten - Lohnausgleichskasse
6.3 Ausgleichsmaßnahmen für Unternehmen, die die Abfertigung zugunsten der Zusatzvorsorge einzahlen
Der Artikel 10 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 252/2005 sieht folgende Ausgleichsmaßnahmen vor:
- Abzug vom Unternehmensertrag von 4% (6% für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten)
- Befreiung von der Einzahlung des Beitrags an den Garantiefonds in Höhe von 0,20% der jährlichen Entlohnung
- Reduzierung der kleinen Beiträge