Leitfaden zur Zusatzvorsorge
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Leitfaden zur Zusatzvorsorge
- Leitfaden zur Zusatzvorsorge
(am 07/05/2024 aktualisiert) (PDF 1190 KB)
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5.7 Bauern/Bäuerinnen, Halb- und Teilpächter - Provinz Trient
5.9 Wirtschaftliche Notlage - Provinzen Trient und Bozen
5.10 Unterstützung des/der Arbeitnehmers/in bei unterlassener Beitragszahlung des/der Arbeitgebers/in - Provinzen Trient und Bozen
5.11 Mitglieder von Zusatzrentenfonds, die nicht Partner von Pensplan Centrum sind - Provinzen Trient und Bozen
6.1 Unternehmenskrise - Verlust des Arbeitsplatzes - Eintragung in die Mobilitätslisten - Lohnausgleichskasse
6.3 Ausgleichsmaßnahmen für Unternehmen, die die Abfertigung zugunsten der Zusatzvorsorge einzahlen
Der Artikel 10 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 252/2005 sieht folgende Ausgleichsmaßnahmen vor:
- Abzug vom Unternehmensertrag von 4% (6% für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten)
- Befreiung von der Einzahlung des Beitrags an den Garantiefonds in Höhe von 0,20% der jährlichen Entlohnung
- Reduzierung der kleinen Beiträge
6.4 Contributo per l’acquisto della prima casa di abitazione e per il sostegno del risparmio pensionistico complementare a favore delle giovani coppie - Provincia di Trento