Steuervorteil-Rechner (Produktivitätsprämie im Zusaztrentenfonds)
Arbeitnehmer/innen, welche die gesamte oder einen Teil der Prämie in einen Zusatzrentenfonds einzahlen, kommen in den Genuss von drei Steuervorteilen:

1. Die Prämie bildet kein zu versteuerndes Einkommen
2. Die Prämie muss auch nicht anderweitig versteuert werden (Ersatzsteuer von 10% und NISF/INPS-Beitrag von 9,19%)
3. Die Prämie unterliegt eben so wenig einer Besteuerung bei einer späteren Auszahlung durch den Zusatzrentenfonds (Vorschuss, Ablöse, Rentenleistung und RITA).