Künstler/innen
Beitrag für die Zusatzvorsorge der Künstler/innen (Provinz Bozen)
Es handelt sich um einen Beitrag, der zusätzlich zu den Einzahlungen in einen Rentenfonds getätigt wird. Ansuchen können Personen, die entsprechend den Kriterien der Autonomen Provinz einer künstlerischen Tätigkeit nachgehen.
Für den Beitrag gilt die Erfordernis der ausschließlichen oder zumindest überwiegenden künstlerischen Tätigkeit und der Eintragung im Landesverzeichnis der Künstlerinnen und Künstler nach Art. 2/bis des Regionalgesetzes Nr. 9 vom 27. Juli 2015. Der Antrag um Eintragung im Landesverzeichnis muss mit der entsprechenden Dokumentation bis 31. Mai jedes Jahres erfolgen. Die Eintragung ist 4 Jahre gültig.
Personen, die eine direkte Rente beziehen, haben keinen Anspruch auf den Beitrag.
- Mindestens zwei Jahre Ansässigkeit in der Region und Wohnsitz in der Provinz Bozen
- Eintragung im Landesverzeichnis der Künstlerinnen und Künstler
- Einzahlung in einen Rentenfonds, geregelt durch das G.v.D. Nr. 252 vom 5. Dezember 2005 (geschlossene Rentenfonds, offene Rentenfonds und individuelle Rentenpläne) von mindestens 500 €. Angesichts der negativen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Notlage durch den gesundheitlichen Notstand in Folge von COVID-19 ist für die Jahre 2021 und 2022 (Anfragen 2022 und 2023) eine Einzahlung von 250,00 € ausreichend.
- Einkommenssteuerpflichtiges Bruttogesamteinkommen des Antragstellers im Jahr vor der Antragstellung von maximal 35.000 €.
Der Beitrag beläuft sich auf 500 € pro Jahr.
Der Antrag kann bei allen Patronaten des Landes oder bei der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Autonomen Provinz - ASWE - eingereicht werden.
Das Ansuchen muss innerhalb 30. November des Folgejahres eingereicht werden, in dem die Einzahlungen in den Rentenfonds getätigt wurden und für welches der zusätzliche Beitrag beantragt wird.
Der Zuschuss wird von ASWE direkt in den Rentenfonds eingezahlt, in dem die betroffene Person eingeschrieben ist.
Fehlende Zugangsvoraussetzungen: Sollte aus den Kontrollen der ASWE hervorgehen, dass die Erklärungen nicht der Wahrheit entsprechen oder verbindliche Informationen nicht angegeben wurden, wird die ASWE neben der Erhebung eventueller Strafgebühren die ausgezahlten Beiträge widerrufen und die gesetzlich vorgesehenen Verwaltungsstrafen anwenden.
Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung – ASWE
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1
39100 Bozen
Tel. 0471 418318 / 05
www.provinz.bz.it/aswe (Externer Link)
5.12 Künstler/innen - Provinz Bozen
- 5.12 Künstler/innen - Provinz Bozen
(PDF 41 KB)
Wo erhalte ich weitere Infos?
Holen Sie sich alle Informationen zur Zusatzvorsorge bei einem Pensplan Infopoint in Ihrer Nähe!