Bauern/Bäuerinnen, Halb- und Teilpächter

Zusatzrente (Provinz Bozen)

Der Zuschuss ist ein zusätzlicher Beitrag in einen Zusatzrentenfonds, der den Bauern/Bäuerinnen, Halb- und Teilpächtern sowie deren mithelfenden Familienangehörigen zusteht und bei der entsprechenden Verwaltung der Vorsorgebeiträge und -leistungen eingetragen und in Viehzuchtbetrieben tätig sind, die sich gemäß den von der jeweiligen Autonomen Provinz festgelegten Kriterien in einer besonders ungünstigen Lage befinden. Der Zuschuss steht Personen zu, die in einen Zusatzrentenfonds, der durch G.v.D. Nr. 252/2005 geregelt wird, im Bezugsjahr eingezahlt haben und dies belegen können.

Anspruch auf Zuschuss haben:

  • Bauern/Bäuerinnen
  • Halbpächter
  • Teilpächter
  • mithelfende Familienangehörige

Diejenigen, die bei der entsprechenden Verwaltung der Vorsorgebeiträge und -leistungen des staatlichen Vorsorgeinstituts INPS eingetragen und in Viehzuchtbetrieben tätig sind, die sich gemäß den von der jeweiligen Autonomen Provinz festgelegten Kriterien in einer besonders ungünstigen Lage befinden.

  • Einzahlung von mindestens 500 € in einen Zusatzrentenfonds im Bezugsjahr, der durch G.v.D. Nr. 252/2005 (geschlossene Rentenfonds, offene Rentenfonds oder individuelle Rentenpläne) geregelt wird
  • Arbeit in einem Unternehmen, das mindestens 50 Erschwernispunkte hat
  • Besitz von mindestens 1 und höchstens 40 Großvieheinheiten
  • Besitz von höchstens 3 ha Obst- oder Weinbaufläche

Höchstens 22.000 € außerbetriebliches Bruttoeinkommen von Seiten des Titelträgers und der als aktiv eingetragenen Familienmitglieder (vom Bruttogesamteinkommen ausgeschlossen werden Boden- und Besitzertrag im Rahmen der landwirtschaftlichen Tätigkeit, Bezüge aus der Rentenversicherung für selbstbewirtschaftende Bauern, Einkommen aus Tätigkeiten im Sinne des Art. 2135 des Zivilgesetzbuches).

Der Beitrag beläuft sich auf 500 Euro pro Jahr, sofern eine Eintragung bei der Verwaltung der Einheitsbeträge in der Landwirtschaft (ex-Scau) für das ganze Jahr vorliegt. Falls die Eintragung unter einem Jahr ist, fällt auch der Beitrag niedriger aus. (Beispiel: Eintragung von 2 Monaten = Beitrag von 83,33 Euro, sprich 2/12 von 500 Euro).

Der Beitrag wird bei telematischer Einreichung des Ansuchens über die Patronaten des Landes, oder in selbständiger Art gewährt mittels dem Online-Dienst myCivis.

Das Ansuchen muss bis spätestens 31. Oktober des Jahres gestellt werden, das auf die Beitragszahlung folgt.

Der Beitrag zugunsten der Zusatzvorsorge wird von der ASWE über die Pensplan Centrum AG direkt an den Zusatzrentenfonds überwiesen, in dem die betroffene Person eingeschrieben ist.

Hinweis: sollte aus den Kontrollen der ASWE hervorgehen, dass die Erklärungen nicht der Wahrheit entsprechen oder verbindliche Informationen nicht angegeben wurden, wird die ASWE neben der Erhebung eventueller Strafgebühren die ausgezahlten Beiträge widerrufen und die gesetzlich vorgesehenen Verwaltungsstrafen anwenden.

Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung – ASWE
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1
39100 Bozen
Tel. 0471 418300
aswe.provinz.bz.it

5.3 Bauern/Bäuerinnen, Halb- und Teilpächter - Provinz Bozen

Zusatzrente (Provinz Trient)

Der Zuschuss ist ein zusätzlicher Beitrag in einen Zusatzrentenfonds, der den Bauern/Bäuerinnen, Halb- und Teilpächtern sowie deren mithelfenden Familienangehörigen zusteht und bei der entsprechenden Verwaltung der Vorsorgebeiträge und -leistungen eingetragen und in Viehzuchtbetrieben tätig sind, die sich gemäß den von der jeweiligen Autonomen Provinz festgelegten Kriterien in einer besonders ungünstigen Lage befinden.

Anspruch auf Zuschuss haben:

  • Bauern/Bäuerinnen
  • Halbpächter
  • Teilpächter
  • mithelfende Familienangehörige

Diejenigen, die bei der entsprechenden Verwaltung der Vorsorgebeiträge und -leistungen des staatlichen Vorsorgeinstitut INPS eingetragen und in Viehzuchtbetrieben tätig sind, die sich gemäß den von der jeweiligen Autonomen Provinz festgelegten Kriterien in einer besonders ungünstigen Lage befinden. Unter Viehzuchtbetrieben versteht man die landwirtschaftlichen Betriebe, die Rinder-, Schweine-, Schaf- oder Pferdezucht mit einem Mindestviehstand von 2,5 GVE laut dem letzten Flächenbogen des Jahres, auf das sich der Zuschuss bezieht (also auf das Jahr, in dem die Vorsorgebeiträge eingezahlt wurden).

  • Beitragszahlung in einen Zusatzrentenfonds von mindestens 500 €
  • Unternehmen, dass sich in einer besonders ungünstigen Lage befindet:
    • a) Ungünstige Lage gemäß Paragraph 5.1 des „Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum der Provinz Trient für den Programmzeitraum 2007 - 2013“
    • b) Bei einer Lage von über 900m über dem Meeresspiegel
    • c) Bei Unternehmen, die sich nur teilweise in ungünstigen Lagen befinden: hier werden diejenigen berücksichtigt, die sich vor allem in besonders ungünstigen Lagen gemäß den Buchstaben a) oder b) befinden.

Der Beitrag beträgt jährlich 500 € und steht für höchstens 10 Jahre zu.

Der Antrag kann bei allen Patronaten des Landes oder bei der APAPI eingereicht werden.

Der Antrag muss innerhalb 31. Oktober des Jahres gestellt werden, das auf die Beitragszahlungen folgt.

Der Beitrag zur Unterstützung der Zusatzvorsorge wird von APAPI direkt an die Rentenform überwiesen, in der der/die Antragsteller/in eingeschrieben ist.

Hinweis: sollte aus den Kontrollen der APAPI hervorgehen, dass die Erklärungen nicht der Wahrheit entsprechen oder verbindliche Informationen nicht angegeben wurden, wird die APAPI neben der Erhebung eventueller Strafgebühren die ausgezahlten Beiträge widerrufen und die gesetzlich vorgesehenen Verwaltungsstrafen anwenden.

Agenzia provinciale per l’assistenza e la previdenza integrativa – APAPI
Via Zambra, 42 - Top Center - Torre B
38121 Trient
Tel. 0461 493234
www.apapi.provincia.tn.it (Externer Link)

5.7 Bauern/Bäuerinnen, Halb- und Teilpächter - Provinz Trient

Vertiefungen

Für weitere Informationen sehen Sie die Webseite der Autonomen Region Trentino-Südtirol: