Im Berufsleben

Die Jungen sind am stärksten von den Änderungen bei der staatlichen Rente betroffen. Für sie ist es daher äußerst wichtig, sich bereits beim Start in das Berufsleben in einen Zusatzrentenfonds einzuschreiben.

Entdecken Sie hier alle Vorteile einer Zusatzrente.

Das Sprichwort „Zeit ist Geld” gilt insbesondere beim Aufbau einer Zusatzrente.

Lukas entscheidet sich im Alter von 20 Jahren, einem Zusatzrentenfonds beizutreten. Paul hingegen erst mit 30. Beide zahlen monatlich 100 Euro ein bis zum Erreichen des Pensionsalters mit 66 Jahren. Bei gleichen Einzahlungen und gleicher Verzinsung erhält Lukas später eine Bruttozusatzrente von 3.557 Euro pro Jahr, Paul hingegen nur 2.497 Euro. Lukas kassiert so 40% mehr Rente, weil er sich früher eingeschrieben hat1.

Zusatzrente: je früher, desto besser

1 Erhöhung des Beitrags (inflationsbereinigt): 1%; Inflation: 2%; Voraussichtliche Rendite: 3% (Anlageprofil: 50% Aktien - 50% Anleihen).

Statt sie im Betrieb zu lassen, können Sie sich mit der Einzahlung der Abfertigung in einen Zusatzrentenfonds eine zweite Rente aufbauen, ohne dabei auf Größeres verzichten zu müssen.

Abfertigung: Was zahlt sich aus?

Dieses Beispiel zeigt, wie sich für eine/n 30-jährige/n Arbeitnehmer/in die Einzahlung der Abfertigung in einen Zusatzrentenfonds auszahlt, statt sie im Betrieb zu lassen.


Abfertigung im Zusatzrentenfonds Abfertigung im Betrieb
Jahresgehalt brutto 30.000 € 30.000 €
Anreifende Abfertigung 2.073 € 2.073 €
Arbeitgeberbeitrag (1% des Bruttogehalts) 300 € 0 €
Arbeitnehmerbeitrag, der im Lohnstreifen einbehalten wird (1% des Bruttogehalts) 300 € 0 €
Monatsgehalt netto (13 Gehälter) 1.700 €
1.714 €
Angereiftes Kapital nach 35 Jahren 130.000 €
(jährliche Rendite: 2%)1
78.600 €
(jährliche Aufwertung: 0,67%)2
Ausgezahlte Abfertigung netto 0 € 60.600 €
Auszahlung netto von 50% des Kapitals 60.900 € 0 €
Lebenslange monatliche Zusatzrente netto
(durch Umwandlung der restlichen 50% des Kapitals)
240 € 0 €

Konkret bekommt ein/e Arbeitnehmer/in, der/die auf nur 14 € im Monat verzichtet und sich für die Einzahlung der Abfertigung in einen Zusatzrentenfonds entscheidet, dieselbe Summe ausbezahlt wie jemand, der die Abfertigung im Betrieb lässt. Zusätzlich erhält erstere/r eine lebenslange monatliche Zusatzrente von 240 € – ein schöner Vorteil! Alternativ können auch 100% des angereiften Kapitals in Rente umgewandelt werden. In dem Fall winkt eine monatliche Zusatzrente von 480 €.

1 Bei einer angenommenen Einschreibung in eine Anleihenlinie mit einer jährlichen Rendite von 2% inflationsbereinigt laut Annahme der Angaben der Aufsichtsbehörde der Rentenfonds (COVIP).
2 Jährliche Aufwertung bei einer angenommenen Inflation von 2%.

Beispiel für die unterschiedliche Besteuerung der Abfertigung im Betrieb und im Zusatzrentenfonds

Angereifte Abfertigung Besteuerung der Abfertigung im Unternehmen3
Besteuerung der Abfertigung im Zusatzrentenfonds4 Steuervorteil Abfertigung im Zusatzrentenfonds
100.000 €
23.000 € 9.000 € 14.000 €

3 Mindeststeuersatz. Die Agentur für Einnahmen berechnet die Besteuerung auf der Grundlage des Durchschnittseinkommens der letzten 5 Jahre, daher fällt der reale Steuersatz meistens höher aus.

4 Anteil von 9% bei Pensionierung, mit mindestens 35 Mitgliedschaftsjahren im Rentenfonds.

Neueingestellte Arbeitnehmer/innen müssen sich innerhalb von 6 Monaten bezüglich ihrer Abfertigung entscheiden. Entweder, sie weisen sie einem Rentenfonds zu oder sie belassen sie im Unternehmen. Wird innerhalb der Frist von 6 Monaten nach der Einstellung keine ausdrückliche Entscheidung getroff en, ist der Arbeitgeber dazu verpfl ichtet, die Abfertigung in einen Zusatzrentenfonds einzuzahlen (stillschweigendes Einverständnis).

Beispiel der Unterschiede in der Besteuerung der Abfertigung im Unternehmen und im Zusatzrentenfonds

  • Angereifte Abfertigung: 100.000 €
  • Besteuerung der Abfertigung im Unternehmen1: 23.000 €
  • Besteuerung der Abfertigung im Zusatzrentenfonds2: 9.000 €
  • Steuervorteil Abfertigung im Zusatzrentenfonds: 14.000 €

1 Mindeststeuersatz. Die Agentur für Einnahmen berechnet die Besteuerung auf der Grundlage des Durchschnittseinkommens der letzten 5 Jahre, daher fällt der reale Steuersatz  meistens höher aus.

2 Anteil von 9% bei Pensionierung, mit mindestens 35 Mitgliedschaftsjahren im Rentenfonds.

Noch mehr Steuervorteile gibt es für alle Arbeitnehmer/innen, die erst nach dem 1. Jänner 2007 ins Erwerbsleben eingestiegen sind und in den ersten 5 Jahren nach der Einschreibung in einen Zusatzrentenfonds weniger als 5.165 Euro pro Jahr eingezahlt haben. Sie können in den nachfolgenden 20 Jahren Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von jährlich 7.747 Euro vom besteuerbaren Einkommen abziehen.

Der Beitritt in einen Zusatzrentenfonds erfolgt freiwillig und ist jederzeit möglich.

Als Mitglied in einem der vier mit Pensplan vertragsgebundenen Zusatzrentenfonds (Laborfonds, PensPlan Profi, Plurifonds und Raiffeisen) profitieren Sie von niedrigen Verwaltungskosten, da für Ihren Fonds sämtliche Verwaltungs-und Buchhaltungsdienstleistungen von Pensplan kostenlos übernommen werden. Somit wird den Eingeschriebenen den direkten Zugriff auf die regionalen Unterstützungsmaßnahmen und das Bauspardarlehen ermöglicht.

Der Beitritt in einen Zusatzrentenfonds erfolgt freiwillig und ist jederzeit möglich. Im Gegensatz zu den Arbeitnehmer/innen des Privatsektors besteht für die öffentlich Bediensteten keine Kommunikationspflicht bezüglich der Abfertigung. Je nach Arbeitsvertrag können Sie sich in einen geschlossenen Zusatzrentenfonds (Laborfonds) oder offenen Zusatzrentenfonds (PensPlan Profi, Plurifonds und Raiffeisen) einschreiben. Sollten Sie sich für eine andere, nicht von Ihrem Arbeitsvertrag vorgesehene Zusatzrentenform entscheiden, können Sie auf individueller Basis einem offenen Zusatzrentenfonds beitreten oder einen individuellen Rentenversicherungsplan abschließen.

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