Ausgleichsmaßnahmen-Rechner (für Unternehmen, die die Abfertigung zugunsten der Zusatzvorsorge einzahlen)
Der Artikel 10 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 252/2005 sieht folgende Ausgleichsmaßnahmen vor:
- Abzug vom Unternehmensertrag von 4% (6% für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten)
- Befreiung von der Einzahlung des Beitrags an den Garantiefonds in Höhe von 0,20% der jährlichen Entlohnung
- Reduzierung der kleinen Beiträge
Alle Infos gibt es hier: