Vorzeitige, befristete Zusatzrente (RITA)

Bei der vorzeitigen, befristeten Zusatzrente wird ein Teil oder das gesamte, im Zusatzrentenfonds angereifte Kapital ab der Annahme des Ansuchens bis zum Erreichen des Rentenalters, das laut dem öffentlichen Rentensystem vorgesehen ist, ausgezahlt.

Voraussetzungen

Mindestens 5 Jahre Mitgliedschaft in einer Zusatzrentenform und alternativ:

  • Beendigung der Arbeitstätigkeit
  • Erreichen des Mindestalters für die gesetzliche Altersrente innerhalb der nächsten 5 Jahre
  • mindestens 20 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rente

oder

  • Arbeitslosigkeit von mindestens 24 Monaten
  • Erreichen des Mindestalters für die gesetzliche Altersrente innerhalb der nächsten 10 Jahre

Leistungen

Das Mitglied kann die Höhe des Kapitals bestimmen, die als "vorzeitige, befristete Zusatzrente" ausgezahlt wird. Es kann sich hierbei sowohl um das gesamte als auch um einen Teil des Kapitals handeln.

Sollte das Mitglied nicht das gesamte Kapital beanspruchen, behält das Mitglied für das übrige Kapital das Anrecht auf die spätere Rentenleistung in Kapital- oder Rentenform. Dieses Kapital wird weiterhin von der Zusatzrentenform verwaltet.

Während der Auszahlung der vorzeitigen, befristeten Zusatzrente wird das aufgeteilte Kapital weiterhin vom Zusatzrentenfonds verwaltet; dies bietet eine einfachere Handhabung und die Möglichkeit, weiterhin Renditen zu erzielen. Sofern das Mitglied keine andere Entscheidung trifft, wird das Kapital zum Zeitpunkt des Ansuchens mit der risikoärmsten Investitionslinie investiert.

Beispiel

Berechnung der ersten RITA-Rate für ein Mitglied, dem 5 Jahre bis zur Altersrente fehlen:

  • angereifte Rentenposition: 100.000 €
  • in RITA umgewandelter Kapitalanteil: 50%
  • jährliche Bruttorate: 50.000 €/5 Jahre = 10.000 € jährlich

Die anschließenden Rentenraten werden sich von der ersten unterscheiden, da der restliche Anteil des Kapitals weiterhin vom Fonds investiert wird.
Bei Erreichen der Rentenvoraussetzungen hat das Mitglied die Möglichkeit, weiterhin im Fonds eingeschrieben zu bleiben und in diesen einzuzahlen oder um die Auszahlung des verbleibenden Betrags, also die 50% des Kapitals, das nicht als vorzeitige, befristete Zusatzrente ausbezahlt wurde, in Kapital- oder Rentenform anzusuchen.

RITA-Rechner

Wie wird das Ansuchen gestellt?

Das auf der Webseite des Zusatzrentenfonds zur Verfügung gestellte Formular muss ausgefüllt und eingereicht werden.

Wichtig: Auf dem Formular Ihres Zusatzrentenfonds sind alle Dokumente angegeben, die Sie mit dem Ansuchen einreichen müssen.

Besteuerung

  • Bis zum 31.12.2000: Ersatzsteuer von 15% 1 oder ordentliche Besteuerung 2 auf die Besteuerungsgrundlage 3
  • Vom 01.01.2001 bis 31.12.2006 (31.12.2017 für Öffentlich Bedienstete): Ersatzsteuer von 15% 1 oder ordentliche Besteuerung 2 auf die Besteuerungsgrundlage 4
  • Ab 01.01.2007 (01.01.2018 für Öffentlich Bedienstete): Ersatzsteuer von 15% 1 oder ordentliche Besteuerung 2 auf die Besteuerungsgrundlage 5

1 Der Steuersatz von 15% wird ab dem 15. Mitgliedschaftsjahr um jährlich 0,3% verringert. Die Verringerung kann nie die 6% übersteigen und die Ersatzsteuer kann daher niemals weniger als 9% ausmachen.

2 Das Mitglied hat bei der Steuererklärung die Möglichkeit, die Ersatzsteuer nicht gelten zu lassen, indem es die ordentliche Besteuerung wählt.

3 Unter Besteuerungsgrundlage versteht man das bis zum 31.12.2000 angereifte Kapital nach Abzug der Beiträge des Arbeitnehmers, die weniger als 4% der Entlohnung und der Steuerfreiheit auf die Abfertigung ausmachen.

4 Unter Besteuerungsgrundlage versteht man das vom 01.01.2001 bis zum 31.12.2006 (31.12.2017 für Öffentlich Bedienstete) angereifte Kapital nach Abzug der bereits besteuerten Einkommen (Erträge und nicht abgezogene Beiträge).

5 Unter Besteuerungsgrundlage versteht man das ab dem 01.01.2007 (01.01.2018 für Öffentlich Bedienstete) angereifte Kapital nach Abzug der bereits besteuerten Einkommen (Erträge und nicht abgezogene Beiträge).

Fristen für die Auszahlung

Die Fristen für die Auszahlung der Leistungen ab dem Erhalt des vollständig und fehlerfrei ausgefüllten Ansuchens werden vom jeweiligen Zusatzrentenfonds festgelegt. Bitte lesen Sie hierfür die Dokumentation Ihres Zusatzrentenfonds.

Wo erhalte ich weitere Infos?

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Kurzleitfaden RITA (RITA ist die vorzeitige, befristete Zusatzrente)

Kurzleitfaden RITA (RITA ist die vorzeitige, befristete Zusatzrente)