Vorschuss für sonstige Erfordernisse

Unter Vorschüssen versteht man die Auszahlung eines Teils der persönlichen Rentenposition vor Erfüllen der Voraussetzungen für die Auszahlung der Rentenleistungen. Arbeitnehmer/innen des Privatsektors haben die Möglichkeit, um einen Vorschuss bis zu 30% der angereiften persönlichen Rentenposition für sonstige Erfordernisse anzusuchen, ohne dafür einen Grund angeben zu müssen.

Voraussetzungen

Mitgliedschaft in einer Zusatzrentenform seit mindestens 8 Jahren.

Wie wird das Ansuchen gestellt?

Direkt über die Online-Plattform Ihres Rentenfonds oder Ausfüllung des auf der Webseite des Zusatzrentenfonds zur Verfügung gestellten Formulars, gemeinsam mit den erforderlichen Dokumenten.

Wichtig: Auf dem Formular Ihres Zusatzrentenfonds sind alle Dokumente angegeben, die Sie für einen Vorschuss einreichen müssen.

Besteuerung

  • Bis zum 31.12.2000: Getrennte Besteuerung auf die Besteuerungsgrundlage1
  • Vom 01.01.2001 bis 31.12.2006: Getrennte Besteuerung auf die Besteuerungsgrundlage2
  • Ab 01.01.2007: Ersatzsteuer von 23% auf die Besteuerungsgrundlage3

1 Unter Besteuerungsgrundlage versteht man den Betrag, der bis zum 31.12.2000 angereift ist, nach Abzug des Arbeitnehmerbeitrags unter 4% des Gehalts und des Abfertigungsanteils.

2 Unter Besteuerungsgrundlage versteht man den Betrag, der zwischen dem 01.01.2001 und dem 31.12.2006 angereift ist, inklusive der Renditen und nach Abzug der nicht von der Einkommenssteuer abgezogenen Beiträge.

3 Unter Besteuerungsgrundlage versteht man den Betrag, der ab dem 01.01.2007 angereift ist nach Abzug der bereits besteuerten Einkommen (nicht von der Einkommenssteuer abgezogene Renditen und Beiträge) und der Beiträge anstelle der Produktionsprämien.

Fristen für die Auszahlung

Die Fristen für die Auszahlung der Leistungen ab dem Erhalt des vollständig und fehlerfrei ausgefüllten Ansuchens werden vom jeweiligen Zusatzrentenfonds festgelegt. Bitte lesen Sie hierfür die Dokumentation Ihres Zusatzrentenfonds.

Anmerkungen

  • Man kann auch im selben Jahr mehrere Ansuchen stellen. Hierbei muss die vorgegebene Höchstgrenze beachtet werden.
  • Der Vorschuss für sonstige Erfordernisse darf nicht über 30% der Gesamtposition des Mitglieds, aller nicht wiedereingezahlten Vorschüsse und der Beträge, die bereits zu einem vorherigen Zeitpunkt für sonstige Erfordernisse ausgezahlt wurden, liegen.
    Beispiel:
    • Persönliche Rentenposition im Jahr 2005: 20.000 €
    • Erster Vorschuss für weitere Erfordernisse: 30% von 20.000 € = 6.000 €
    • Verbleibende persönliche Rentenposition: 20.000 € – 6.000 € = 14.000 €
    • Verbleibende persönliche Rentenposition: 14.000 € (verbleibende persönliche Rentenposition nach dem ersten Vorschuss) + 9.000 € (spätere Beitragszahlung) = 23.000 €
    • Zweiter Vorschuss für weitere Erfordernisse: 23.000 € + 6.000 € (erster Vorschuss) = 29.000 € davon 30% = 8.700 € - 6.000 € (bereits erhaltener Vorschuss) = 2.700 €
  • Der als Vorschuss ausgezahlte Betrag reduziert die persönliche Rentenposition und somit auch die zukünftige Zusatzrentenleistung.
  • Sollten Finanzierungsverträge vorliegen (Fünftelregelung), kann die gesamte Leistung übertragen werden.

Wo erhalte ich weitere Infos?

Holen Sie sich alle Informationen zur Zusatzvorsorge bei einem Pensplan Infopoint in Ihrer Nähe!

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