Auszahlungen nach der Pensionierung

 

Sobald Sie das Rentenalter erreicht haben, können Sie folgendes ansuchen:

Zusatzrentenleistung mit 5 Jahre Mitgliedschaft bei Zusatzrentenformen

Sie haben folgende Auswahl:

Die Höhe der Rentenleistung hängt vom Betrag der angereiften persönlichen Rentenposition ab, die wiederum durch die eingezahlten Beiträge, die Renditen durch die Vermögensverwaltung und die Verwaltungskosten des Zusatzrentenfonds bestimmt wird.

Die Umwandlung des Kapitals in Rente erfolgt durch die Anwendung von Koeffi zienten, die bestimmte Faktoren wie zum Beispiel die durchschnittliche Lebenserwartung, das Geschlecht (nur bei geschlossenen Zusatzrentenfonds), das Alter beim Ansuchen der Leistung und die Art der Rentenleistung berücksichtigen. Sollte die Rente aus der Umwandlung von mindestens 70% (50% für öffentlich Bedienstete) des Endbetrags weniger als 50% des Sozialgeldes betragen, können Sie sich dafür entscheiden, die gesamte Position in Kapitalform auszahlen zu lassen.

Gesamtablöse aufgrund der Pensionierung, ohne die 5 Jahre Mitgliedschaft bei Zusatzrentenformen angereift zu haben

Wenn Sie zum Zeitpunkt des Ansuchens um Zusatzrentenleistung nicht seit mindestens fünf Jahren im Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind, können Sie um die Ablöse der gesamten persönlichen Rentenposition ansuchen.

Achtung:
  • Bei der Ablöse wegen Pensionierung wird eine höhere Besteuerung als bei der Auszahlung der Zusatzrentenleistung angewandt.
  • Wenn Sie in Pension gehen, können Sie sich sowohl für die Auszahlung der Zusatzrentenleistung als auch für die weitere Beitragszahlung entscheiden und somit weiterhin die Steuervorteile nutzen.

Hinweis

Genauere Informationen finden Sie im Dokument zu den Leistungen und im Informationsblatt des jeweiligen Zusatzrentenfonds.

Wo erhalte ich weitere Infos?

Holen Sie sich alle Informationen zur Zusatzvorsorge bei einem Pensplan Infopoint in Ihrer Nähe!

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