Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen

Laut Art. 1 Buchstabe i) des Regionalgesetzes Nr. 10/2014 wendet Pensplan Centrum AG den Art. 7 des Regionalgesetzes Nr. 8/2012 an. Bislang wurden Unternehmen weder Zuschüsse, Beiträge, unterstützende Produkte oder finanzielle Hilfen gewährt, noch wurden öffentlichen oder privaten Institutionen finanzielle Vorteile anerkannt.

Laut Art. 1 Buchstabe i) des Regionalgesetzes Nr. 10/2014 wendet Pensplan Centrum AG den Art. 7 des Regionalgesetzes Nr. 8/2012 an. Bislang wurden Unternehmen weder Zuschüsse, Beiträge, unterstützende Produkte oder finanzielle Hilfen gewährt, noch wurden öffentlichen oder privaten Institutionen finanzielle Vorteile anerkannt.