Transparente Gesellschaft

Die Rubrik „Transparente Gesellschaft“ wird entsprechend Regionalgesetz Nr. 10 vom 29. Oktober 2014 - Bestimmungen auf dem Sachgebiet des Bürgerzugriffs, der Bekanntmachung, Transparenz und Verbreitung von Informationen seitens der Region und der Körperschaften, für deren Ordnung die Region zuständig ist, sowie Änderungen zu den Regionalgesetzen Nr. 11 vom 24. Juni 1957 (Volksbefragung zur Aufhebung von Regionalgesetzen) und Nr. 15 vom 16. Juli 1972 (Bestimmungen über das Volksbegehren bei der Bildung der Regional- und Landesgesetze), mit ihren späteren Änderungen, betreffend die Rechtssubjekte, die zur Beglaubigung der Unterschriften der Unterzeichner befugt sind - sowie G.v.D. Nr. 33 vom 14. März 2013 – „Neuordnung der Regelung in Bezug auf das Recht des Bürgerzugriffs und die Pflichten der Bekanntmachung, Transparenz und Verbreitung von Informationen durch die öffentlichen Verwaltungen“ erstellt.

Gemäß den „Richtlinien für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Bekanntmachung und Transparenz im Internet von öffentlichen Einrichtungen und anderen dazu verpflichteten Körperschaften, welche auch den in Verwaltungsakten und -dokumenten aufscheinen (Dokument, das im Amtsblatt der Republik vom 12.Juni 2014, Nr.134 veröffentlicht wurde), können die veröffentlichten personenbezogenen Daten „nur gemäß den in den geltenden Bestimmungen über die Wiederverwendung von öffentlich zugänglichen Informationen vorgesehenen Bedingungen wiederverwendet werden (EU-Richtlinie 2003/98/EG und GVD Nr. 36/2006, das diese umsetzt) sofern sie mit den Zwecken, für welche sie erhoben und gespeichert wurden, vereinbar sind, und unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen“.