Mitglieder von mit der Pensplan Centrum AG nicht konventionierten Rentenfonds

Beitrag zur Deckung der Verwaltungs- und Buchhaltungskosten

Es handelt sich um einen Beitrag zur Deckung der Verwaltungs- und Buchhaltungskosten der mit der Pensplan Centrum AG nicht konventionierten Rentenfonds.

Mitglieder geschlossener oder offener Rentenfonds, die nicht Partner von Pensplan Centrum sind.

Hinweis: Ausgeschlossen sind Mitglieder von bereits bestehenden Zusatzrentenfonds oder privater Rentenpläne sowie Mitglieder der mit Pensplan Centrum AG vertragsgebundenen Rentenfonds (Rentenfonds Laborfonds, Plurifonds - der Offene Rentenfonds von ITAS Leben AG, Raiffeisen Offener Pensionsfonds und Offener Rentenfonds PensPlan Profi), da sie direkt von den Verwaltungs- und Buchhaltungsdienstleistungen der Pensplan Centrum AG profitieren. Der Beitrag steht nur einmal im Jahr zu, auch wenn die antragstellende Person Mitglied mehrerer Rentenfonds ist, die nicht Partner von Pensplan Centrum sind. Der Beitrag steht nicht zu, wenn die antragstellende Person im Bezugszeitraum auch Mitglied eines Partnerfonds ist.

  • Zum Zeitpunkt der Gesuchsstellung seit mindestens zwei Jahren den Wohnsitz in einer Gemeinde der Region Trentino – Südtirol zu haben;
  • Zum 1. Januar des Jahres, auf das sich der Beitrag bezieht, muss eine Mitgliedschaft in einem Rentenfonds, der nicht Partner von Pensplan Centrum ist, bestehen;
  • Regelmäßige Beitragszahlung in den Fonds durch die antragstellende Person im Laufe des Jahres, auf das sich der Beitrag bezieht oder Einzahlung von Beiträgen über einen Gesamtwert von mindestens 360,00 Euro durch die antragstellende Person während desselben Zeitraums.

Die jährlich anerkannte Betrag beträgt 13 €.

PDF-Formular (Version vom 01.07.2022)

Dieses Formular muss an folgende Adresse gesendet bzw. dort eingereicht werden:

Das Ansuchen muss jährlich mit Beginn ab 1. Januar und auf jeden Fall binnen 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden, in dem um die Rücklage angesucht wird.

Der anerkannte Betrag wird von Pensplan Centrum AG innerhalb 90 Tagen ab Antragsstellung direkt an den Zusatzrentenfonds ausgezahlt, welchem der Antragssteller angehört.

5.11 Mitglieder von Zusatzrentenfonds, die nicht Partner von Pensplan Centrum sind - Provinzen Trient und Bozen