Hausfrauen

Warum eine Zusatzvorsorge?

Das öffentliche Rentensystem sieht keine Vorsorgebeträge für Hausfrauen vor. Das bedeutet, dass sie trotz täglicher Arbeit in den eigenen vier Wänden, keine Beiträge bis zur Auszahlung der öffentlichen Rente ansparen. Die Folge: eine wirtschaftliche Abhängigkeit.

Kann sich auch eine Hausfrau in einem Zusatzrentenfonds einschreiben?

Eine Lösung ist in diesem Fall die Einschreibung als steuerlich zulasten lebende Personen und dieBeitragszahlung für den Aufbau einer Zusatzrente zugunsten der Hausfrau seitens des Ehepartners.

Gibt es einige Maßnahmen für eingeschriebene Hausfrauen?

Die Zusatzrentensysteme der Region bieten nämlich den Beitritt zulasten lebender Familienangehöriger an. Es handelt sich um einen Beitrag für Hausfrauen, welche in einen Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind.

Zusatzrente (Provinz Bozen)

Der Betrag steht der im Haushalt tätigen Person zu, die minderjährige Kinder und/oder pflegebedürftige Familienangehörige betreut oder, alternativ dazu, das 55. Lebensjahr vollendet hat.

  • Status einer Hausfrau oder einer Person, die innerhalb ihrer eigenen Familieneinheit direkt und ausschließlich Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Familienleben ausübt, indem sie für die Betreuung und Erziehung minderjähriger Kinder oder die Unterstützung des Ehegatten/Lebenspartners oder anderer pflegebedürftiger Familienmitglieder sorgt. Hat die Hausfrau keine minderjährigen Kinder oder pflegebedürftige Familienangehörige, kann sie den Beitrag beantragen, wenn der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 55 Jahre alt ist.
  • Wohnsitz zum Zeitpunkt des Ansuchens: Mindestens 5 Jahre Wohnsitz in der Region Trentino-Südtirol oder 15 Jahre in der Region Trentino-Südtirol (auch unterbrochen), davon mindestens 1 Jahr ununterbrochen vor Einreichung des Ansuchens.

Das Einkommen und Vermögen der Familie der antragstellenden Person darf bei einem Einpersonenhaushalt nicht mehr als 30.000 Euro betragen. Bei Mehrpersonenhaushalten wird die Gewichtungsskala der Autonomen Provinz Bozen für die Berechnung der wirtschaftlichen Lage der Familie angewandt. Die wirtschaftliche Lage wird gemäß den Kriterien des EEVE bewertet.

Je nach wirtschaftlicher Lage der Familie der antragstellenden Person wird der Zuschuss im Ausmaß von 30% - 50% des eingezahlten Beitrages bis max. 500 Euro jährlich ausgezahlt. Der Zuschuss wird in folgendem Ausmaß gewährt (bezüglich dem Einkommen einer Familie mit einer Person, bei mehreren Familienmitgliedern erhöht sich die Einkommensgrenze):

  • 50% des eingezahlten Beitrags, sofern das Einkommen der Familie nicht den Betrag von 16.000 Euro übersteigt.
  • 40% des eingezahlten Beitrags, sofern das Einkommen der Familie über 16.000 Euro und höchstens 22.000 Euro beträgt.
  • 30% des eingezahlten Beitrags, sofern das Einkommen der Familie über 22.000 Euro und höchstens 30.000 Euro beträgt.

Der Antrag kann bei allen Patronaten des Landes oder bei der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Autonomen Provinz - ASWE - eingereicht werden.

Das Ansuchen muss innerhalb dem 30. Juni jedes Jahres eingereicht werden.

Der Zuschuss der Region wird als Rückzahlung der eingezahlten Beiträge ausgezahlt.

Hinweise: Bei Verlust der Zugangsvoraussetzungen: sollte aus den Kontrollen der ASWE hervorgehen, dass die Erklärungen nicht der Wahrheit entsprechen oder verbindliche Informationen nicht angegeben wurden, wird die ASWE neben der Erhebung eventueller Strafgebühren die ausgezahlten Beiträge widerrufen und die gesetzlich vorgesehenen Verwaltungsstrafen anwenden.

Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung – ASWE
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1
39100 Bozen
Tel.: 0471 418300
aswe.provinz.bz.it

5.4 Hausfrauen - Provinz Bozen

Zusatzrente (Provinz Trient)

Der Betrag steht der im Haushalt tätigen Person zu, die minderjährige Kinder und/oder pflegebedürftige Familienangehörige betreut oder das 55. Lebensjahres vollendet hat.

  • Mindestens 5 Jahre Wohnsitz in der Region Trentino-Südtirol oder 15 Jahre in der Region Trentino-Südtirol, davon mindestens 1 Jahr vor Einreichung des Ansuchens
  • Das Vermögen der Familie der antragstellenden Person darf nicht mehr als 30.000 € betragen, sofern es sich um einen Einpersonenhaushalt handelt. Bei Mehrpersonenhaushalten erhöht sich die Einkommensgrenze entsprechend der Anzahl der Familienmitglieder und es wird die im G.v.D. Nr. 109/1998 vorgesehene Gewichtungsskala angewandt.

Die wirtschaftliche Lage wird auf Grundlage des ICEF-Berechnungssystems bewertet.

Je nach wirtschaftlicher Lage der Familie der antragstellenden Person wird der Zuschuss im Ausmaß von 30% - 50% des eingezahlten Beitrages bis max. 500 € jährlich ausgezahlt. Der Zuschuss wird in der folgenden Höhe gewährt:

  • 50% des eingezahlten Beitrags, sofern das Vermögen der Familie nicht den Betrag von 16.000 € übersteigt.
  • 40% des eingezahlten Beitrags, sofern das Vermögen der Familie über 16.000 € und höchstens 22.000 € beträgt.
  • 30% des eingezahlten Beitrags, sofern das Vermögen der Familie den Betrag von 22.000 € übersteigt.

Der Zuschuss wird für höchstens 10 Jahre gewährt.

Der Antrag kann bei allen Patronaten des Landes oder bei der APAPI eingereicht werden.

Das Ansuchen kann innerhalb dem 30. September jedes Jahres eingereicht werden.

Der Zuschuss der Region wird als Rückzahlung der eingezahlten Beiträge ausgezahlt.

Hinweis: sollte aus den Kontrollen der APAPI hervorgehen, dass die Erklärungen nicht der Wahrheit entsprechen oder verbindliche Informationen nicht angegeben wurden, wird die APAPI neben der Erhebung eventueller Strafgebühren die ausgezahlten Beiträge widerrufen und die gesetzlich vorgesehenen Verwaltungsstrafen anwenden.

Agenzia provinciale per l’assistenza e la previdenza integrativa – APAPI
Via Zambra, 42 - Top Center - Torre B
38121 Trento
Tel. 0461 493234
www.apapi.provincia.tn.it (Externer Link)

5.8 Hausfrauen - Provinz Trient

Vertiefungen

Für weitere Informationen sehen Sie die Webseite der Autonomen Region Trentino-Südtirol:

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