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| A | Top |
| ABFERTIGUNG | Die vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitverhältnisses ausbezahlte Summe. Diese wird berechnet, indem man für jedes Arbeitsjahr eine Quote in Höhe von 6,91% der Bruttoentlohnung summiert, die zum 31. Dezember eines jeden Jahres aufgewertet wird, und zwar fixen 1,5% und 75% der Erhöhung des Konsumpreisindexes Istat (siehe Art. 2120 Zivilgesetzbuch). |
| ABSCHREIBBARKEIT (STEUERLICHE) | Im Laufe des Jahres getragene (gesetzlich festgelegte) Aufwendungen und Spesen, die von der Höhe der geschuldeten Steuer abgeschrieben werden. |
| ABZIEHBARE KOSTEN (STEUERLICH) | Jene Kosten, Beiträge, in einem bestimmten Zeitraum getätigte Einzahlungen, welche laut Gesetz von der Besteuerungsgrundlage für die Bruttosteuer abgezogen werden können. Bei der Zusatzvorsorge zählen zu diesen Kosten alle von der in die Zusatzrentenform eingeschriebenen natürlichen Person getätigten Einzahlungen (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag). |
| ABZIEHBARER BETRAG (STEUERLICH) | Jener Betrag, der von der Besteuerungsgrundlage abgezogen wird. In Bezug auf natürliche Personen können die in eine Zusatzrentenform einbezahlten Beiträge maximal bis zu einem Betrag von 5.164,57 € abgezogen werden. |
| ABZIEHBARKEIT (STEUERLICHE) | Steuermechanismus, aufgrund dessen einige gesetzlich festgelegte und im Laufe des Jahres getragenen Kosten von der Besteuerungsgrundlage für die direkten Steuern vom Einkommen abgezogen werden. Die vom Arbeitnehmer und eventuell vom Arbeitgeber in die Zusatzrentenformen einbezahlten Beiträge sind von der Irpef-Besteuerungsgrundlage abziehbare Aufwendungen. |
| AKTIEN – AKTIENINSTRUMENTE | Kapital einer Gesellschaft (eines Unternehmens), das aus den von den Gesellschaftern gestellten Geldeinlagen gebildet wird. Das Gesellschaftskapital ist in Anteile unterteilt, welche als Aktien bezeichnet werden. Wenn diese Aktien an der Börse, bzw. auf dem Finanzmarkt, quotiert sind, werden sie als Finanz- oder Aktieninstrumente bezeichnet. |
| ALBUM DER RENTENFONDS | Die Aufsichtsbehörde COVIP führt ein Album, in welches alle Rentenfonds eingeschrieben sein müssen, um ihre Tätigkeit ausüben zu können. |
| ALTERSRENTE | Die Altersrente erhält man unter folgenden Voraussetzungen:
Bei selbständigen Beschäftigten ist die dritte Voraussetzung nicht notwendig. Diese können die Rente beantragen und ihre Tätigkeit fortsetzen. LOHNBEZOGENES BERECHNUNGSSYSTEM: |
| ANTEILSWERT | Wird berechnet, indem man den Wert des für die Leistungen vorgesehenen Nettovermögens mit der Anzahl der bestehenden Anteile dividiert. Fixe Tage für die Wertstellung ist immer der letzte Tag des Monats. Es besteht allerdings die Möglichkeit einer häufigeren Wertstellung. |
| AUF BEITRÄGEN BERUHENDES PENSIONSSYSTEM | System zur Berechnung der öffentlichen Rente, das auf den effektiv während der Arbeitszeit eingezahlten Beiträgen basiert. |
| AUSSERORDENTLICHE BEITRAG | Einmalige (una tantum) Maßnahme der Sozialpolitik. |
| AUSZAHLUNG DER LEISTUNGEN | Nach mindestens fünfjähriger Mitgliedschaft bei der Zusatzrentenform zahlen die Rentenfonds die Zusatzrentenleistungen als Rente oder als Kapital zum Zeitpunkt des Anreifens der Voraussetzungen für den Zugriff auf die im zugehörigen Pflichtrentensystem festgelegten Leistungen aus. Der Rentenfonds zahlt Leistungen auch vor der Pensionierung als Vorschuss gemäß Art. 11 des gesetzesvertretenden Dekrets 252/05 aus. |
| B | Top |
| BEGÜNSTIGTER | Jene Person, welche die Leistungen in Anspruch nimmt. |
| BEITRAG | Summe der Geldbeträge, die vom Arbeitnehmer als Beitrag zur Sozialfürsorge eingezahlt werden. |
| BEITRAGSJAHRE | In einem Rentenfonds sind die Mitgliedsjahre jene Jahre, in denen man effektiv Beiträge eingezahlt hat. |
| BEITRAGSZAHLUNG | Darunter versteht man den in die Zusatzrentenform einbezahlten Betrag. |
| BEITRAGSZEITRAUM | Summe der jährlich in einen Rentenfonds eingezahlten Beiträge. |
| BENCHMARK | Im Allgemeinen wird unter diesem Begriff ein Kriterium zum Vergleich zwischen zwei gleichartigen Leistungen oder Eigenschaften verstanden; im Bereich der Rentenfonds versteht man unter Benchmark den Index zur Bezugnahme auf / zum Vergleich zwischen Investimentfonds. |
| BESTEUERUNG | Allgemeines Kriterium des Staatswesens, nach welchem die Bürger die Leistungen des Staates ausgegebenen Leistungen finanzieren. Italien unterscheidet zwei Arten der Besteuerung:
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| BETRIEBSABKOMMEN | Das Betriebsabkommen soll den nationalen Kollektivvertrag integrieren oder verbessernde Elemente einbringen. Verhandlungsparteien sind die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände. |
| BÖRSENINDEX | Index, der die Preisschwankungen von an der Börse quotierten Wertpapieren ausdrückt. |
| BÖRSENNOTIERTE WERTPAPIERE | Auf dem Finanzmarkt Bezeichnung der Aktien einer an der Börse notierten Gesellschaft. |
| C | Top |
| CCNL | Nationaler Arbeitskollektivvertrag; zwischen den Gewerkschaftsvertretern und den Unternehmerverbänden unter Aufsicht der Regierung ausgehandelter Vertrag, in dem die für Arbeitsverträge geltenden Regeln und Grundsätze festgelegt werden. |
| CONSOB | Nationales Aufsichtsorgan über Gesellschaften und Börse. Seine Tätigkeit liegt im Schutz der Investoren, der Effizienz, Transparenz und Entwicklung des italienischen Wertpapiermarktes. www.consob.it |
| COVIP | Aufsichtsbehörde über die Rentenfonds. |
| D | Top |
| DERIVATE | Im Finanzwesen steht dieser Begriff für alle Wertpapiere, deren Marktwert von anderen Gütern abhängig ist, welche als zugrunde liegenden Derivate (Underlyings) bezeichnet werden. |
| DIENSTALTERSRENTE | Die Dienstaltersrente kann vor Anreifen des für die Altersrente vorgesehenen Alters beantraget werden.
Bei mehr Beitragsjahren kann vom Alter abgesehen werden.
Die Voraussetzung der Mindestbeitragsjahre wird stufenweise steigen und im Jahr 2008, auch für die Arbeitnehmer 40 Jahre erreichen. |
| DIENSTPRÄMIE | Die insbesondere für die öffentlich Angestellten vorgesehene periodische Rückstellung der Entlohnung. Bei Beitritt zum Rentenfonds muss sich der öffentliche Angestellte mit Dienstprämie gleichzeitig für die Umwandlung der Dienstprämie in Abfertigung entscheiden. |
| DIVERSIFIZIERUNG | Unterteilung des investierten Vermögens in verschiedene Finanzinstrumente zur Verringerung des Gesamtrisikos der Anlage. |
| E | Top |
| EINGESCHRIEBENER | siehe „Mitglied“. |
| EINKOMMEN | Geldbeträge, die ein Bürger einnimmt. Die Besteuerungsgrundlage wird nach dem Einkommen abzgl. der zulässigen Steuerabzüge berechnet. |
| EINKOMMENSSTUFE | Im italienischen Steuersystem sind verschiedene Einkommensstufen, verstanden als Besteuerungsgrundlage, auf welche unterschiedliche Steuersätze bezogen werden, vorgesehen. |
| EINLINIEN- UND MEHRLINIENSYSTEM | Unter Einliniensystem versteht man Zusatzrentenformen, die eine einzige Investitionslinie vorsehen. Unter Mehrliniensystem versteht man Zusatzrentenformen, die verschiedene Investitionslinien mit unterschiedlichen Risikoprofilen vorsehen. |
| EINSCHREIBEGEBÜHR | Diese Kosten werden vom Mitglied gleichzeitig mit der ersten Einzahlung (nach dem Beitritt) getragen. Die Gebühr dient zur Deckung der vom Rentenfonds für die Eröffnung der individuellen Position bestrittenen Verwaltungskosten. |
| EMPFÄNGER (DER ZUSATZVORSORGE) | Kategorie von Personen, an welche sich die Zusatzrentenform wendet (siehe Art. 2 gesetzesvertretendes Dekret 252/05). |
| ERTRAG | Ergebnis aus der Vermögensverwaltung. |
| EXISTENZMINIMUM | Einkommen, das als unterste Grenze zur Sicherung der Lebensexistenz angesehen wird; für italienische Bürger wurde dieses Mindesteinkommen für das Jahr 2006 mit 427 € pro Monat angesetzt. |
| F | Top |
| FESTVERZINSLICHE WERTPAPIERE | Wertpapiere, deren Ertrag im Zuge der Ausgabe festgelegt und während der gesamten Laufzeit des Papiers beibehalten wird. |
| FINANZINSTRUMENTE | Die Finanzinstrumente sind Gegenstand der Veranlagungen. Finanzinstrumente und jede Veranlagung finanzieller Art bilden die Kategorie der Finanzprodukte. |
| FONDSANTEIL | Ist der Teil des Vermögens, welcher den vom Fonds getätigten Einzahlungen entspricht. |
| FORMEN DER ATYPISCHEN ARBEIT | Alle Arten der Arbeit, die durch Verträge mit befristeter Laufzeit oder durch Part time-Verträge geregelt werden. |
| FREIWILLIGE BEITRAGSZAHLUNG | Das sind all jene Beiträge, die das Mitglied eines Rentenfonds beschließt zusätzlich zu den Pflichtbeiträgen oder zur reinen in die Zusatzrentenform überwiesenen Abfertigung einzuzahlen. Der Arbeitnehmer, der die Mindestbeiträge an den Rentenfonds mit einer freiwilligen Beitragszahlung ergänzen möchte, muss ein entsprechendes Bankeinzahlungsformular ausfüllen (dieses ist für gewöhnlich bei der Rentenform, der er beigetreten ist, verfügbar). |
| G | Top |
| GEMISCHTES PENSIONSSYSTEM | System zur Berechnung der öffentlichen Rente, das einen Mittelweg zwischen dem beitragsbezogenen Pensionssystem und dem lohnbezogenen Pensionssystem darstellt: Zum Zeitpunkt der Pensionierung erhält der Arbeitnehmer eine Rente, die sich für einen bestimmten Zeitraum nach dem bezogenen Gehalt richtet und für einen anderen Zeitraum nach den effektiv eingezahlten Beiträgen berechnet wird. |
| GESAMT- UND TEILABLÖSE | Gesamtablöse: Rückerstattung des gesamten angereiften Kapitals bei Dauerinvalidität oder Beendigung der Arbeitstätigkeit, die eine Arbeitslosigkeit von über 48 Monaten zur Folge hat oder in anderen Fällen des Verlustes der in den Statuten und Geschäftsordnungen der Rentenfonds vorgesehenen Teilnahmevoraussetzungen bei der Zusatzrentenform. |
| GESCHÄFTSORDNUNG | Dieses Dokument enthält die Bestimmungen der Funktionsweise der Rentenfonds. Sie muss von der COVIP genehmigt werden. Der Rentenfonds muss dem potenziellen Mitglied die Geschäftsordnung aushändigen. |
| GRENZSTEUERSATZ | In Italien sind drei Einkommensstufen mit jeweils unterschiedlichen IRPEF-Steuersätzen vorgesehen; der marginale Steuersatz, auch als Grenzsteuersatz bezeichnet, steht für den Steuersatz, der auf eine dieser drei Einkommensstufen angewendet wird. |
| GRÜNDUNGSPARTEIEN | Personen oder Unterzeichner der Gründungsquellen. |
| GRÜNDUNGSQUELLEN | Handlungen oder Personen, welche zur Errichtung von Zusatzrentenformen ermächtigt sind (z.B. Kollektivverträge oder kollektive Abkommen, auch betriebliche Vereinbarungen, Abkommen zwischen Selbständigen und Freiberuflern, Geschäftsordnungen von Körperschaften oder Betrieben, Abkommen zwischen mitarbeitenden Genossenschaftsmitgliedern, Regionen, Banken, Versicherungsgesellschaften, Kapitalanlagegesellschaften, Wertpapiergesellschaften), welche die Errichtung von kollektivvertraglichen bzw. offenen Rentenfonds oder die Ausführung von individuellen Rentenformen vorsehen. |
| H | Top |
| HINTERBLIEBENE | Im Renten- und Vorsorgewesen die Mitglieder der Familie eines Verstorbenen, dem eine Rentenleistung zustand und eventuell Anspruch auf eine Übertragung der Rentenleistung haben. |
| HINTERBLIEBENENRENTE | Rente die den Familienangehörigen eines Verstorbenen zusteht; es existieren zwei Arten der Hinterbliebenenrente:
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| I | Top |
| INDIVIDUELLE KAPITALISIERUNG | Besondere Form der Investition, bei der die von den Arbeitnehmern geleisteten Einzahlungen in individuellen Konten zusammenfließen, welche auf die einzelnen Mitglieder bzw. Beitragszahler ausgestellt sind. |
| INDIVIDUELLE POSITION | Ist der Betrag, der sich aus den getätigten Einzahlungen und den aus der Verwaltung erzielten Erträgen zusammensetzt. Dieser Betrag wird für jedes Mitglied auf einem individuellen Konto zurückgestellt. Die individuelle Position setzt sich aus den dem Mitglied zugewiesenen Anteilen und Bruchteilen von Anteilen zusammen sowie im Zeitraum zwischen den Tagen der Valorisierung, aus den dem einzelnen Mitglied zustehenden Einzahlungen, welche noch nicht in Anteile umgewandelt wurden. |
| INDIVIDUELLE ZUSATZRENTENFORMEN | Alle Instrumente der Zusatzvorsorge werden als Zusatzrentenformen bezeichnet. Die individuellen Rentenformen sind jene, die mittels Lebensversicherungsverträge und mittels Beitritt auf individueller Basis zu offenen Rentenfonds durchgeführt werden. |
| INDIVIDUELLER BEITRITT (ZU EINER ZUSATZRENTENFORM) | Der individuelle Beitritt einer Person zu einer Zusatzrentenform geschieht ausschließlich auf individueller Basis, also nicht auf der Basis kollektiver Abkommen oder Betriebsabkommen. |
| INFLATION | Allgemeine und in der Zeit kontinuierliche Preissteigerung. |
| INFORMATIONSBLATT | Dokument, welches die Zusatzrentenform verpflichtet ist, für die Beitrittssammlung zu verfassen. Im Dokument sind alle Informationen für eine bewusste Entscheidung des potentiellen Mitglieds enthalten. |
| INFORMATIONSPROSPEKT | Wird seit 2007 nicht mehr verfasst, an seiner Stelle wird das Informationsblatt verwendet. |
| INVALIDENRENTE | Maßnahme der Sozialpolitik für folgende Bürger:
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| INVALIDITÄTSBEIHILFE | Maßnahme der Sozialhilfe für alle Bürger mit:
Bei Erreichen des Rentenalters wird diese Sozialhilfe automatisch in eine Altersrente umgewandelt. |
| INVESTITION | Alle Geldvorgänge oder Finanzinstrumente, die im Laufe der Zeit die Aufwertung eines Kapitals ermöglichen. |
| INVESTITIONSBETRAG | Geldbetrag der zu tätigenden Einzahlung. |
| INVESTITIONSLINIEN | Ein Rentenfonds bietet für gewöhnlich eine oder mehrere Investitionslinien an. Diese unterscheiden sich durch die Zusammensetzung der Finanzinstrumente, in welche die vom Mitglied, das diese bestimmte Linie gewählt hat, einbezahlten Summen veranlagt werden. |
| INVESTMENTFONDS | Der Investmentfonds setzt sich aus der Gesamtheit der von den Mitgliedern einbezahlten Kapitalanteilen zusammen, die nachträglich von der dazu ermächtigten Verwaltungsgesellschaft wieder in Finanzinstrumenten, Immobilien und anderen ausgewählten und diversifizierten Produkten veranlagt werden, um eine effektive Risikostreuung zu gewährleisten. |
| IRPEF | Einkommenssteuer der natürlichen Personen. Die Bruttosteuer wir festgelegt, indem auf das Gesamteinkommen nach Abzug der im Art. 10 Tuir angeführten abziehbaren Aufwendungen die folgenden Steuersätze (zum 01.01.2007 aktualisiert) nach Einkommensstufe angewandt werden:
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| IRPEF-Steuersatz | Auf das Jahresbruttoeinkommen einer physischen Person bezogener, an den Fiskus zu entrichtender Prozentsatz. |
| ISVAP | Institut zur Überwachung der Privatversicherungen. Die Isvap ist die öffentliche Behörde, die über die Versicherungsgesellschaften wacht. www.isvap.it |
| K | Top |
| KAPITALISIERUNG / AUFZINSUNG | Berechnung des Gegenwerts, das ein heute investiertes Kapital bei einem bestimmten Zinssatz in der Zukunft haben wird. |
| KAPITALISIERUNGSSYSTEM | Technisches Finanzsystem, das auf dem Grundsatz fußt, dass das auf dem individuellen Konto eines jeden Mitglieds eines Rentenfonds angereifte Kapital die Grundlage für die Auszahlung der Rentenleistung bildet. |
| KOLLEKTIVER BEITRITT (ZU EINER ZUSATZRENTENFORM) | Der kollektive Beitritt ist jene Beitrittsform, welche den Arbeitnehmern (sowohl des öffentlichen als auch des privaten Sektors) und Angestellten jedweder Genossenschaften laut eines kollektiven Abkommens bzw. eines Betriebsabkommens zur Verfügung steht. |
| KOLLEKTIVVERTRAGLICHER RENTENFONDS | Aufgrund von Kollektivverträgen oder kollektiven Abkommen oder bei deren Nichtvorhandensein, von betrieblichen Vereinbarungen errichteter Zusatzrentenfonds, welcher sich an Personen richtet, die einer bestimmten Kategorie, Betrieb oder Betriebsgruppe oder einem bestimmten Territorium (z.B. Autonome Region oder Provinz) angehören. |
| KONTOAUSZUG | In regelmäßigem Zeitraum erstellte Unterlage, in welcher die aktuelle Finanzlage des Kontoinhabers bescheinigt wird. |
| KOSTEN DER FINANZVERWALTUNG | Aufwendungen der Finanzinstituts zur Kapitalverwaltung. |
| L | Top |
| LABORFONDS | Ist der kollektivvertragliche (geschlossene) Rentenfonds der Arbeitnehmer, die im Gebiet der Region Trentino Südtirol tätig sind. Dem Rentenfonds können alle Arbeitnehmer mit Arbeitssitz in der Region und deren steuerlich zu Lasten lebenden Familienangehörigen beitreten. |
| LEIBRENTE | Wird bis zum Ableben des Begünstigten ausbezahlt. |
| LOHNBEZOGENES PENSIONSSYSTEM | System zur Berechnung der öffentlichen Rente, das vorwiegend auf der Entlohnung basiert, welche der Arbeitnehmer vor dem Zeitpunkt der Pensionierung bezogen hat. |
| M | Top |
| MINDESTMITGLIEDSCHAFT | Zeitraum, in dem weder die Übertragung noch Ablöse der eigenen individuellen Position beim Fonds noch das Anrecht auf eine Zusatzrente möglich ist. |
| MINDESTRENTE | Ergänzungsbetrag, welchen der italienische Staat über die Nationale Sozialversicherungsanstalt (NISF/INPS) zahlt, wenn die bezogene Rente unter dem Existenzminimum liegt (427 € monatlich im Jahr 2006). |
| MITARBEITSVERTRAG | Atypische Arbeitsform, in der der Arbeitnehmer auf befristete Zeit, bzw. für die zur Ausführung eines bestimmten Projekts erforderliche Dauer, eingestellt wird. |
| MITGLIED (EINGESCHRIEBENER) | Mitglied eines Rentenfonds ist jene Person, welche das Beitrittsformular des Fonds unterzeichnet hat. Vor der Unterzeichnung muss das Statut (im Falle von kollektivvertraglichen bzw. geschlossenen Fonds) oder die Geschäftsordnung (im Falle offener Fonds und individueller Zusatzrentenformen) und das Informationsblatt des Rentenfonds durchgelesen werden. Das Beitrittsformular (wird vom Rentenfonds oder vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt) muss beim Arbeitgeber, beim Rentenfonds, beim Patronat oder beim Arbeitrechtsberater (in diesen Fällen muss dies dem Arbeitgeber mitgeteilt werden) abgegeben werden. Unter „alten Eingeschriebenen“ versteht man diejenigen, die sich innerhalb 28. April 1993 in eine Zusatzrentenform eingeschrieben haben; unter „neuen Eingeschriebenen“ jene Personen, die sich ab dem 29. April 1993 in eine Zusatzrentenform eingeschrieben haben. |
| MITGLIEDERGEBÜHR | Die Höhe dieser Kosten wird aufgrund einer jährlichen Kostenschätzung vom Verwaltungsorgan des Fonds festgelegt. Die Kosten werden vom Mitglied getragen und von der Beitragszahlung zur Deckung der Kosten des Fonds abgezogen. |
| N | Top |
| NASDAQ | National Association of Securities Dealers Automated Quotations; elektronische US-Börse; an der Börse New York quotierter Elektronikmarkt. |
| NFAÖV/INPDAP | Nationales Fürsorgeinstitut für die Angestellten der öffentlichen Verwaltung/Istituto nazionale di previdenza per i dipendenti dell’amministrazione pubblica. www.inpdap.gov.it |
| NISF/INPS | Nationales Institut für Soziale Fürsorge/Istituto nazionale della previdenza sociale. Es gibt auch andere Institute für Soziale Fürsorge, in die man je nach Art des Kollektivvertrags eingeschrieben ist. |
| O | Top |
| OBLIGATION – SCHULDBRIEF | Schuldtitel (in der Regel von privaten Unternehmen ausgestellt), mit dem sich der Aussteller zur Rückerstattung des gestundeten Kapitals verpflichtet. |
| OFFENER RENTENFONDS | Zusatzrentenform, welche direkt von Banken, Wertpapiergesellschaften, Versicherungsgesellschaften und Kapitalanlagegesellschaften errichtet wird. Entsteht durch die Einrichtung eines gesonderten und eigenständigen Vermögens innerhalb der Gründungsgesellschaft, welches ausschließlich zur Auszahlung von Vorsorgeleistungen dient. |
| Ö | Top |
| ÖFFENTLICHE PENSION | Form der Rente nach Beendigung der Dienstzeit. |
| P | Top |
| PENSIONSSYSTEM | Moderne Staaten sorgen sich um das Wohlergehen ihrer Bürger nach Ende der Arbeitszeit, indem die Arbeitnehmer einen Teil ihres Lohns / Gehalts in eine Vorsorgekasse einzahlen, so dass eine Zusatzrente entsteht, die im Pensionsalter ausgezahlt wird. |
| PENSIONSSYSTEM MIT FESTGELEGTER LEISTUNG (defined benefit) | Funktionsweise der Rentenfonds: Die Beträge sind von der Rente abhängig, die zum Ende der Laufzeit des Fonds ausgezahlt werden soll. Eine Alternative zu Pensionssystemen mit festgelegter Beitragszahlung. |
| PENSIONSSYSTEM NACH DEM UMLAGEVERFAHREN | Ist dem Kapitalisierungssystem entgegengesetzt und fußt auf dem Grundsatz, dass die Arbeitnehmer mit ihren Beiträgen die Renten der bereits pensionierten Arbeitnehmer finanzieren. |
| PENSPLAN | Als soziales Projekt für die Förderung und Entwicklung einer lokalen Zusatzvorsorge hat die Region Trentino-Südtirol im Jahr 1997 PensPlan ins Leben gerufen. Im Rahmen dieses Projekts wurden die Rentenfonds mit Sitz in der Region errichtet (der kollektivvertragliche Rentenfonds Laborfonds, der offene Rentenfonds PensPlan Plurifonds, der offene Rentenfonds PensPlan Profi). Das Projekt PensPlan basiert auf der Tätigkeit dreier Gesellschaften: PensPlan Centrum AG, PensPlan Service AG und PensPlan Invest SGR AG. www.pensplan.com |
| PENSPLAN PLURIFONDS | Offener Rentenfonds, der in Zusammenarbeit zwischen PensPlan und der ITAS VITA S.p.A. errichtet wurde.
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| PENSPLAN PROFI | Offener Rentenfonds, welcher von der PensPlan Invest SGR AG auf Anfrage der sechs Südtiroler Verbände des Südtiroler Wirtschaftsrings (SWR) errichtet wurde.
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| PERIODISCHE MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER | Dokument, das die gewählte Zusatzrentenform innerhalb März jedem Mitglied sendet, um über die Verwaltung und die individuelle Position zu informieren. |
| PFLICHTBEITRAGSZAHLUNG | Das sind all jene Beiträge, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch den Beitritt zum Fonds als auch durch die vom GAKV des Arbeitsverhältnisses vorgesehenen Bestimmungen verpflichtet sind, in die Rentenform einzuzahlen, welcher der Arbeitnehmer beigetreten ist. |
| PORTEFEUILLE | Gesamtheit der Finanzmaßnahmen, in die das Kapital investiert wird. |
| R | Top |
| RECHNUNGSLEGUNG | Dieses Dokument wird jährlich vom Rentenfonds verfasst und setzt sich aus der Vermögenssituation, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang zusammen. |
| REGELUNG DER ZUSATZRENTENFORMEN | Am 1. Januar 2007 treten die durch das gesetzesvertretende Dekret Nr. 252 vom 5. Dezember 2005 vorgesehenen Bestimmungen zur Reform der Zusatzrentenformen in Kraft. Die Entscheidung, an einer der Zusatzrentenformen teilzunehmen, bleibt nach wie vor freiwillig und der Person überlassen. Formen der Zusatzrente sind die kollektivvertraglichen Rentenfonds, die offenen Rentenfonds, Lebensversicherungen zur Fürsorge sowie die bestehenden (vor November 1992 eingerichteten) Rentenfonds. |
| RENTE | Periodisch an das Mitglied ausgezahlte Leistung bei Anreifen der Voraussetzungen, die für die Pensionierung vom Pflichtsystem vorgesehen sind. Die Höhe der Rente hängt vom Endkapital ab. |
| RENTENALTER | Vom Gesetzgeber für die Zusatzvorsorge eingeführte Besteuerungsregelung. Die drei Buchstaben stellen die drei Momente des Steuerlebens dar: 1 die Beitragszahlung, 2 den Ertrag des veranlagten Vermögens, 3 die Leistungen. E = Befreiung der einbezahlten Summen. T = Besteuerung der aus den Finanzanlagen erzielten Erträgen. T = Besteuerung der Leistungen (Kapital oder Rente). |
| RENTENFONDS | Der Rentenfonds ist das Instrument zum Aufbau einer Zusatzrente. Die zusätzlichen Rentenleistungen zum Pflichtsystem sollen eine höhere Vorsorgedeckung gewährleisten. Seit 01.01.2007 müssen die Zusatzrentenformen auf kollektivem bzw. individuellem Beitritt die Bezeichnung „Rentenfonds“ tragen. |
| REZESSION | Nullwachstum oder Rückläufigkeit der nationalen oder internationalen Wirtschaft, welcher ein Aktiensturz und eine Steigerung der Arbeitslosigkeit folgen. |
| RISIKO | Nachteilige, auf ein Gut (Kapital) bezogene Auswirkungen, die durch laufende oder sich in der Zukunft ereignende Umstände entstehen können. Im allgemeinen Sprachgebrauch die Möglichkeit / Erwartung des Entstehens eines negativen Ereignisses. |
| S | Top |
| SOZIALGELD | Eine Leistung für italienische Staatsbürger, welche mindestens 65 Jahre alt sind und über keine oder nur sehr geringe Einkünfte verfügen. Für das Jahr 2007 beläuft sich das Sozialgeld monatlich auf 389,36 Euro. Der Betrag über das gesamte Jahr ist 5.061,68 € (389,36 Euro x 13). |
| SOZIALMASSNAMEN | Maßnahmen der Sozialpolitik zur Unterstützung gesellschaftlich benachteiligter Personengruppen. |
| SOZIALPOLITIK | Maßnahmen der sozialen Sicherheit, mit denen der Staat oder eine öffentliche Körperschaft sich verpflichtet, allen Bürgern soziale Absicherung und Wohlstand in gleich welcher Form zu gewährleisten. |
| SOZIALRENTE | Seit dem 1 Januar 1996 durch die Sozialbeihilfe (siehe Definition im Glossar) ersetzt. |
| STAATSANLEIHEN – SCHATZANWEISUNGEN | Vom Staat zur Finanzierung der Staatsaktivitäten ausgegebene Anleihen; diese Schuldbriefe werden zu einem bestimmten Zinssatz ausgegeben, der entsprechend des Verlaufs der Wirtschaft und der Veränderung des allgemeinen Zinssatzes variiert. |
| STEUERBEMESSUNGSGRUNDLAGE | Auf die Bemessungsgrundlage wird der Steuersatz angewandt. Bei einer physischen Person ist die Bemessungsgrundlage jene Summe, die sich aus dem Gesamteinkommen abzüglich der abziehbaren Aufwendungen ergibt. |
| STEUERVERGÜNSTIGUNGEN | Vergünstigung, die auf eine Besteuerungsgrundlage bezogen ist; ein auf die zu entrichtenden Steuern bezogener Abzug. Diese Vergünstigungen sind für alle vorgesehen, die einen Teil ihres Einkommens in einen offenen oder geschlossenen Rentenfonds einzahlen. Der absetzbare Höchstbetrag beläuft sich auf 5.164 € (Stand: Januar 2007). Bei den Steuervergünstigungen wird zwischen einer auf das Einkommen bezogener Abzugsfähigkeit und einem auf einem auf die zu entrichtenden Steuern bezogenen Abzug unterschieden. |
| STILLSCHWEIGENDE ZUWEISUNG (STILLSCHWEIGENDES EINVERSTÄNDNIS) | Stillschweigende Willensäußerung, einer Zusatzrentenform durch Zuweisung der anreifenden Abfertigung beizutreten.
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| STILLSCHWEIGENDES EINVERSTÄNDNIS | Siehe "Stillschweigende Zuweisung". |
| SUPERBONUS | Sonderbonus für Angestellte von Privatunternehmen, die bis zum 31. Dezember 2007 das Pensionsalter erreicht haben werden, sich jedoch zur Fortsetzung ihres Angestelltenverhältnisses entscheiden. |
| SWITCH | Im Vorsorge- und Zusatzrentensystem der Wechsel von einer Investitionslinie zu einer anderen Linie mit einem anderen Risiko- und Ertragsprofil. |
| Ü | Top |
| ÜBERTRAGBARE RENTE | Rente, die nach Ableben des Begünstigten weiterhin an die Erben ausgezahlt wird. |
| ÜBERTRAGUNG DER INDIVIDUELLEN POSITION | Möglichkeit, den gesamten angereiften Betrag auf den Rentenfonds zu übertragen, auf den man aufgrund der neuen Arbeitstätigkeit (die den Verlust der Teilnahmevoraussetzungen zur Folge hat) oder freiwillig nach zweijähriger Mitgliedschaft bei der Zusatzrentenform Anrecht hat. Die Übertragung unterliegt nicht der Besteuerung und bringt auch die Übertragung der im alten Fonds angereiften Mitgliedschaftsjahre mit sich. |
| V | Top |
| VERMÖGENSVERWALTER | Jene Personen, die mit dem Rentenfonds ein Abkommen abgeschlossen haben und das Vermögen des Rentenfonds verwalten. Diese Personen sind im Art. 6 Abs. 1 des gesetzesvertretenden Dekrets 252/05 angegeben. |
| VERWALTUNGSGEBÜHR | An eine Bank oder an ein Finanzinstitut zu zahlende Gebühr zur Deckung der Aufwendungen zur Kapitalverwaltung. |
| VORSCHÜSSE | Auszahlungen eines Teiles einer individueller Position, die sich das Mitglied vor dem Erreichen der Vorraussetzungen für die Rente und nur für bestimmte Gründe auszahlen lassen kann (Gesundheitsausgaben, Kauf/Sanierung Erstwohnung und sonstige Notwendigkeiten). |
| VORZEITIGES ABLEBEN | Ableben des Mitglieds vor der Pensionierung, das die Auszahlung der individuellen Position an die Erben des Mitglieds oder andere vom Mitglied benannte Begünstigten zur Folge hat. |
| Z | Top |
| ZU LASTEN LEBENDE FAMILIENANGEHÖRIGE | Folgende Personen, deren jährliches Gesamteinkommen nicht 2.840,51 € überschreitet (Art. 12 DPR 916/86 Tuir), gelten als (steuerlich) zu Lasten lebende Familienangehörige:
Auch die folgenden Familienangehörigen können als zu Lasten gelten:
Die Familienangehörigen dieser zweiten Gruppe können nur unter den folgenden Voraussetzungen zu Lasten leben:
(QUELLE: ANWEISUNGEN UNICO PF 2006) |
| ZUFÜHRUNG DER ABFERTIGUNG | Ab dem 01.01.2007 muss ein Arbeitnehmer des Privatsektors (innerhalb der sechs Monate vom 01.01.07 bis zum 30.06.07 oder innerhalb sechs Monate nach Anstellung) entscheiden, wohin er seine anreifende Abfertigung fließen lassen will; hierfür kann man auf zwei Arten die Abfertigung einer Zusatzrentenform zufließen lassen:
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| ZUSATZRENTE | Form der Kapitalanlage zur Altersversorgung, die eine finanzielle Unterstützung nach Arbeitsbeendigung gewährleistet, welche zur Rente hinzukommt. |
| ZUSATZRENTENFORM | Vorsorgeform basierend auf freiwilligem Beitritt, die errichtet wurde, um den Mitgliedern eine Rentenleistung zusätzlich zur öffentlichen Rentenleistung zu garantieren. Diese werden durch kollektivvertragliche Rentenfonds, offene Rentenfonds und individuelle Rentenformen ausgeführt. |
| ZUSATZRENTENLEISTUNG | Nach mindestens fünfjähriger Mitgliedschaft in der Zusatzrentenform ab dem Zeitpunkt des Anreifens der Voraussetzungen des Mitglieds für den Zugriff auf die Leistungen im Pflichtvorsorgesystem ausbezahlter Betrag. Die Leistung kann als Rente oder als Kapital ausgezahlt werden (im Normalfall bis maximal 50% des angereiften Endkapitals). Falls die Rente aus der Umwandlung von mindestens 70% des Endkapitals weniger als 50% des Sozialgeldes ausmacht, kann die gesamte Leistung als Kapital ausgezahlt werden. |
Werbemitteilung betreffend Zusatzrentenformen - vor dem Beitritt lesen Sie bitte die Informationsblätter, die Statuten bzw. Geschäftsordnungen und die standardisierten vereinfachenden Beispiele.
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